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Die Vertragsbeziehungen des Reisenden
Bernhard Hlatky
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Christiane Wendehorst
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.34672
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29951.64162.882469-7
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Unter dem Begriff „Reise“ versteht man die zeitliche begrenzte Entfernung vom Wohnort zu geschäftlichen oder privaten Zwecken. Beim Reisenden besteht außerdem die Absicht, wieder an den Heimatort zurückzukehren. Unterschieden werden: Urlaubsreisen, die der Erholung, Bildung, Unterhaltung oder spirituellen Erfahrung des Reisenden dienen, und Geschäfts- oder Handelsreisen, die der Reisende zum Zwecke des wirtschaftlich - unternehmerischen Vorankommens tätigt. Im Jahr 2012 haben 5,4 Millionen Österreicher zumindest eine Urlaubsreise ins In- oder Ausland unternommen, das entspricht einer Reiseteilnahme von 76,2%. Insgesamt wurden von den Österreichern etwa 18 Millionen Urlaubsreisen unternommen. Bei Auslandsreisen wurde von den Reisenden nach dem eigenen PKW (47,9%) am zweithäufigsten das Flugzeug (34,8%) als Beförderungsmittel gewählt, 62,3% der Auslandreisenden haben in einem Hotel genächtigt. Demgegenüber haben 1,3 Millionen Österreicher im Jahr 2012 zumindest eine Geschäftsreise unternommen. Insgesamt wurden 3,9 Millionen Geschäftsreisen unternommen. Sofern ein Reisender nicht alle für die Durchführung der Reise erforderlichen Vorgänge selbst organisiert, etwa indem er mit dem eigenen Auto anreist und bei Freunden nächtigt, braucht er Dritte, die Reisedienstleistungen erbringen. Es ist daher üblich, im Zusammenhang mit der Durchführung einer Reise eine Vielzahl unterschiedlichster Verträge abzuschließen, die in den allermeisten Fällen den Charakter eines Werkvertrages aufweisen werden. Sofern der Reisende sich eines idR öffentlichen Massenverkehrsmittels bedient, ist ein Beförderungsvertrag abzuschließen. Am Reiseziel angekommen wird der Reisende vermutlich in einem Hotel oder einem anderen Beherbergungsbetrieb nächtigen und mit dem Betreiber des Betriebes einen Beherbergungsvertrag abschließen. Ferner ist es möglich, dass der Reisende am Reiseziel ein Auto mietet, sich von einem Führer das Reiseziel zeigen lässt, oder von einem Lehrer in einer regionsspezifischen Fertigkeit, etwa dem Skifahren, unterrichten lässt. Für all diese Vorgänge ist erneut ein rechtsgeschäftliches Handeln erforderlich. In einer Zeit des Massentourismus hat sich eine eigene Berufsgruppe etabliert, deren Vertreter dem Reisenden ein Bündel von Reisedienstleistungen zu einem Gesamtentgelt anbieten. Schließlich hat sich eine weitere Berufsgruppe etabliert, die dem Reisenden das Eingehen von Vertragsbeziehungen mit Unternehmen, die Reiseleistungen erbringen, erleichtert, indem die spezifischen Verträge vermittelt werden. Die Eigenheiten der Verträge, deren Abschluss zur reibungslosen Inanspruchnahme von Reiseleistungen erforderlich ist, bringen es mit sich, die Verträge besonderen idR zwingenden Privatrechtsnormen zu unterwerfen. Der europäische Gesetzgeber hat den Bestand genuin reiserechtlicher Rechtsnormen erheblich geprägt. Die vom Rat der europäischen Gemeinschaften 1990 verabschiedete RL 90/314/EWG5 über Pauschalreisen wurde vom österreichischen Gesetzgeber durch das Einfügen der §§ 31b ff KSchG umgesetzt. Seither gibt es in Österreich Normen, die den Reiseveranstaltungsvertrag regeln. Das Reiserecht weist zahlreiche Besonderheiten auf, die es vom allgemeinen Werkvertragsrecht abheben. Die häufig zutage tretende Abschwächung des Grundsatzes „pacta sunt servanda“, die Heranziehung besonders vieler selbstständiger, oft auch ausländischer, Erfüllungsgehilfen, der Umstand, dass die Anbahnung des Vertragsabschlusses meist nicht durch den späteren Vertragspartner des Reisenden erfolgt, oder die Tatsache, dass durch die Platzierung der reiserechtlichen Normen im dritten Hauptstück des KSchG Verbraucher und Nichtverbraucher gleichermaßen in den Schutz der reiserechtlichen Vorschriften kommen, sind nur einige der Charakteristika, die das Reiserecht vom allgemeinen Werkvertrags- sowie Verbraucherschutzrecht emanzipieren und eine gesonderte Betrachtung des Gefüges der im Reiserecht zutage tretenden Vertragsverhältnisse erforderlich macht. Gegenstand dieser Arbeit ist eine systematische Untersuchung jener reiserechtlichen Vertragsbeziehungen, bei denen der Reisende einer der Vertragspartner ist. Dabei wird zunächst auf die Besonderheiten von Beförderungsverträgen eingegangen. Nachdem diese im Überblick dargestellt wurden, werden ausgewählte Rechtsprobleme des Personenbeförderungsrechts erörtert und Lösungen vorgeschlagen. Nach einer kurzen Beschreibung der Beherbergungsverträge folgt eine detaillierte Analyse des Reiseveranstaltungsvertrages, der durch die Umsetzung der PauschalreiseRL in die österreichische Rechtsordnung eingeführt wurde. In diesem Zusammenhang werden sämtliche reiserechtlichen Rechtsbegriffe definiert und voneinander abgegrenzt und unter Berücksichtigung der vorhandenen deutschsprachigen Literatur und Judikatur vorgestellt. Im Anschluss daran werden ausgewählte, in der Literatur bislang weniger berücksichtigte, Rechtsprobleme behandelt. Es wird dabei angestrebt, rechtliche Erklärungen für faktische Vorgänge zu finden und Lösungen für strittige Rechtsfragen aufzuzeigen. Schließlich folgt die Darstellung jener Änderungen der geltenden Rechtslage, die aus der Umsetzung des Vorschlags der Kommission der europäischen Union für eine Überarbeitung der PauschalreiseRL resultieren wird. In einem weiteren Kapitel werden die Charakteristika des Reisevermittlungsvertrages sowie Merkmale zur Abgrenzung des Reiseveranstaltungsvertrages vom Reisevermittlungsvertrag erörtert. Ergänzend wird noch ein Überblick über das für das Reiserecht relevante internationale Privatrecht gegeben. Den Abschluss der Arbeit bildet eine Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Englisch)
Package journey
Schlagwörter
(Deutsch)
Reiserecht Pauschalreiserichtlinie Personenbeförderung Reiseveranstaltungsvertrag Reisevermittlungsvertrag Gelegenheitsveranstalter Schulreise
Autor*innen
Bernhard Hlatky
Haupttitel (Deutsch)
Die Vertragsbeziehungen des Reisenden
Publikationsjahr
2014
Umfangsangabe
198 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Helmut Ofner ,
Claudia Rudolf
Klassifikation
86 Recht > 86.20 Schuldrecht
AC Nummer
AC12155209
Utheses ID
30762
Studienkennzahl
UA | 783 | 101 | |
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