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Die Entthronung des Kronzeugen im europäischen Kartellrecht?
Andreas Satzinger
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Doktoratsstudium Rechtswissenschaften
Betreuer*in
Florian Schuhmacher
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.35660
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29157.47731.793569-3
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Tritt an Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs eine kartellrechtswidrige Absprache, wird die Selbstregulierung des Marktes außer Kraft gesetzt. Durch zahllose Methoden, wie das Festsetzen von An- und Verkaufspreisen oder dem Fingieren von Produktengpässen, können Kartellmitglieder Profite erwirtschaften, welche einer Monopolrendite in nichts nachstehen. Obwohl die von Kartellen ausgehende ökonomische Ineffizienz massive betriebs- und volkswirtschaftliche Schädigungseignung aufweist, gibt es in der Europäischen Union erst seit den letzten Dekaden ernsthafte Bestrebungen derartige Verhaltensweisen aufzudecken, abzustellen und zu sanktionieren. Da Kartellanten jedoch keine Mühen scheuen, um ihre wettbewerbswidrige Tätigkeit geheim zu halten, gestaltet sich dieses Unterfangen äußerst schwierig. Zur Durchbrechung der Mauer des Schweigens, hat es sich in der öffentlichen Kartellrechtsdurchsetzung als zielführend erwiesen, Kartellinsidern Anreize zur Kooperation mit Wettbewerbsbehörden zu offerieren. Durch die Offenlegung des rechtswidrigen Verhaltens erhält das jeweilige Unternehmen, im Rahmen eines Kronzeugenprogramms, verwaltungsrechtliche Straffreiheit. Hierzu sind vom Kronzeugen umfassende Informationen und Beweismittel über das Kartell vorzulegen, welche nicht bloß die übrigen Kartellbeteiligten, sondern ebenso ihn selbst, belasten. Gänzlich unberührt lässt diese Privilegierung jedoch die Pflicht aller Kartellanten für den verursachten Gesamtschaden solidarisch einzustehen. Können Geschädigte zur Vorbereitung einer Schadenersatzklage nun Einsicht in die freiwillig vorgelegten Kronzeugendokumente nehmen, würde dies in einer Bloßstellung des Kronzeugen im Zivilprozess enden. Kartellmitglieder würden in diesem Fall künftig von einer Zusammenarbeit mit der Wettbewerbsbehörde absehen. Ziel der gegenständlichen Arbeit liegt darin, dieses Spannungsverhältnis widerstreitender Interessen zu hinterleuchten, die turbulente rechtliche Entwicklung zu analysieren sowie Lösungsvorschläge zu behandeln. Gleichzeitig wird die gegenwärtige Rechtslage des Dokumentenzugangs bei den Wettbewerbsbehörden dargelegt.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Englisch)
leniency corporate leniency program leniency policy leniency legislation immunity amnesty program antitrust individual leniency european competition law european commission cartel
Schlagwörter
(Deutsch)
Kartellrecht Kartellverbot Europarecht Unternehmensrecht Kronzeugen Kronzeugenregelung Private Enforcement Public Enforcement Kronzeuge Kartell 101 AEUV Wettbewerb Absprachen Kartellanten Geldbuße Bußgeld Europäische Kommission Bundeswettbewerbsbehörde Sanktionen ECN
Autor*innen
Andreas Satzinger
Haupttitel (Deutsch)
Die Entthronung des Kronzeugen im europäischen Kartellrecht?
Publikationsjahr
2014
Umfangsangabe
240 S. : graph. Darst.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Josef Aicher ,
Hanspeter Hanreich
Klassifikationen
86 Recht > 86.29 Wettbewerbsrecht, Kartellrecht ,
86 Recht > 86.65 Wirtschaftsrecht ,
86 Recht > 86.70 Internationales Wirtschaftsrecht ,
86 Recht > 86.88 Gemeinschaftsaufgaben, Rechtsvereinheitlichung ,
86 Recht > 86.90 Europarecht: Sonstiges
AC Nummer
AC12265644
Utheses ID
31602
Studienkennzahl
UA | 783 | 101 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1