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Mobil geortet - Daten gehortet
Verwendung ortsbezogener Daten von Mobilfunkgeräten in Big Data Anwendungen
Roswitha Lelleck-Zanetti
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Informations- und Medienrecht
Betreuer*in
Dietmar Jahnel
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.36595
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29185.14745.537259-2
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Mobilfunkanbieter erfassen zur Erbringung des Telekommunikationsdienstes ständig ortsbezogene Daten der Endgeräte ihrer Kunden. Bildet man die ortsbezogenen Mobilfunkdaten in anonymisierter und aggregierter Form ab, werden Aufenthaltsorte und Bewegungsmuster der Mobilfunkkunden in ihrer Gesamtheit ersichtlich. Die wirtschaftliche Bedeutung solcher Bewegungsströme ist groß, da auf deren Basis strategische Entscheidungen getroffen werden können. Da aber Standortdaten von Mobilfunkgeräten sehr viel über die einzelnen Nutzer verraten können, werden in der Nutzung dieser Daten nicht nur wirtschaftliche und innovative Möglichkeiten gesehen, sondern auch eine große Gefahr für den Datenschutz. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Datenverwendung in Österreich datenschutzrechtlich überhaupt erlaubt ist. Ortsbezogene Mobilfunkdaten fallen bei der Erbringung öffentlicher Telekommunikationsdienstleistungen an. Bei der Verwendung dieser Daten kommen daher zusätzlich zu den allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG) auch die besonderen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Anwendung. Nach dem TKG sind Verkehrs- und Standortdaten streng an die gesetzlich vorgeschriebenen Verwendungszwecke gebunden. Sobald sie für die Erbringung des Telekommunikationsdienstes nicht mehr benötigt werden, sind sie unverzüglich zu löschen oder zu anonymisieren. Zu anderen Zwecken als der Erbringung des Kommunikationsdienstes dürfen Verkehrsdaten nur verwendet werden, wenn der Teilnehmer einer solchen Verwendung ausdrücklich zugestimmt hat. Weiters können die ortsbezogenen Mobilfunkdaten zur Erfassung eines Bewegungsstroms verwendet werden, wenn sie so anonymisiert sind, dass ein Personenbezug nicht mehr möglich ist. Auf nicht personenbezogene Daten findet das Datenschutzrecht keine Anwendung. Gerade im Zusammenhang mit Big Data Anwendungen kann es aber dazu kommen, dass nicht personenbezogene Daten, durch die Verknüpfung mit anderen Datensätzen letztlich doch einer Person zugeordnet werden können. Somit könnte die Verarbeitung gewisser anonymisierter Daten nicht vom Datenschutz umfasst sein, während auf ihr Ergebnis datenschutzrechtliche Bestimmungen Anwendung finden sollten. Es ist daher bei jedem Verarbeitungsschritt zu prüfen, ob ein Personenbezug gegeben ist oder nicht. Werden Mobilfunkdaten unverzüglich nach Beendigung des Kommunikationsdienstes so anonymisiert, dass ein Personenbezug ausgeschlossen ist, können die anonymisierten Bewegungsdaten verarbeitet werden.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
ortsbezogene Daten Verkehrsdaten TKG Datenschutz
Autor*innen
Roswitha Lelleck-Zanetti
Haupttitel (Deutsch)
Mobil geortet - Daten gehortet
Hauptuntertitel (Deutsch)
Verwendung ortsbezogener Daten von Mobilfunkgeräten in Big Data Anwendungen
Publikationsjahr
2015
Umfangsangabe
65 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Dietmar Jahnel
Klassifikation
86 Recht > 86.55 Datenschutzrecht
AC Nummer
AC12399580
Utheses ID
32440
Studienkennzahl
UA | 992 | 942 | |
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