Detailansicht

Die klandestine Ehe im Hochmittelalter- zwischen Kirchenrecht und Realität
Christine Massani
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Katholisch-Theologische Fakultät
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Lehramtsstudium UF Katholische Religion UF Geschichte, Sozialkunde, Polit.Bildg.
Betreuer*in
Thomas Prügl
Volltext herunterladen
Volltext in Browser öffnen
Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.38682
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29183.78151.518562-0
Link zu u:search
(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Diese Diplomarbeit thematisiert die Situation des Phänomens der Klandestinehen im Hochmittelalter. In einem ersten Kapitel, das als Einleitung in die Thematik dient, wird ein Einblick in die endgültige Abschaffung von geheimen Eheschlüssen durch die Einführung einer Formpflicht im Konzil von Trient (1545 - 1563) behandelt. Dieser Beschluss zu den geheimen Ehen findet sich im Decretum Tametsi, das in der 24. Sitzung im November 1563 beschlossen wurde. Doch dies war keineswegs der erste Versuch, das Phänomen der Klandestinehen zu verdrängen. Die rechtliche und gesellschaftliche Situation der klandestinen Eheform im Hochmittelalter wird in einem weiteren Kapitel erläutert. Das Problem, das sich in dieser Periode zeigte, ist, dass die kirchlichen Vorstellungen eines konformen Eheschlusses von der gelebten Ehepraxis abwichen. Anstatt eines öffentlichen kirchlichen Eheschlusses waren volkstümliche Praktiken und unterschiedliche Eheformen, die sich aus dem Germanischen und dem römischen Recht herausentwickelt hatten, weit verbreitet und dominierten das Ehewesen. Seitens des Kirchenrechts wurde nur zaghaft versucht, die Vorstellungen eines einheitlichen christlichen Eheschlusses durchzusetzen und den durch die geheime Ehe entstandenen Problemen entgegenzuwirken. Gründe für dieses Verhalten könnten das sich erst entwickelnde Eherecht und die Zuständigkeit in Ehefragen, interne Streitigkeiten der Gelehrten oder auch die Debatte um die Sakramentalität der Ehe gewesen sein. Es findet sich im Decretum Gratiani (um 1140/1160) schließlich das durch mehrere Autoritäten bezeugte Verbot von geheimen Eheschlüssen. In einem dritten Kapitel wird anhand des Dekrettextes gezeigt, dass zumindest ein Verbot der Klandestinehe im 12. Jahrhundert existierte, welches vermutlich vom Volk nicht hinreichend wahr oder ernst genommen wurde. Das letzte Kapitel widmet sich dem geheimen Eheschluss zwischen Abaelard und Heloise, der nach gängiger Auffassung ein Beispiel einer hochmittelalterlichen Klandestinehe ist. Der Bericht der Historia Calamitatum, der Vita Abaelards, zeigt aber auf, dass es sich in diesem Fall nicht um eine Klandestinehe, sondern um eine rechtskonforme Ehe handelte, die geheim gehalten wurde. Daher verweist das Beispiel auf die rechtlichen Vorgaben eines Eheschlusses, jedoch nicht auf die Praktik der Klandestinehen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Klandestine Ehe klandestin Ehe Hochmittelalter
Autor*innen
Christine Massani
Haupttitel (Deutsch)
Die klandestine Ehe im Hochmittelalter- zwischen Kirchenrecht und Realität
Publikationsjahr
2015
Umfangsangabe
153 Seiten : Diagramme
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Thomas Prügl
Klassifikationen
11 Theologie > 11.50 Kirchengeschichte, Dogmengeschichte ,
11 Theologie > 11.52 Mittelalterliches Christentum
AC Nummer
AC13022410
Utheses ID
34268
Studienkennzahl
UA | 190 | 020 | 313 |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1