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Kinderflüchtlinge
die parlamentarische Diskussion zum BVG Kinderrechte in Österreich
Hanna Steiner
Art der Arbeit
Masterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Sozialwissenschaften
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Masterstudium Politikwissenschaft
Betreuer*in
Sieglinde Rosenberger
DOI
10.25365/thesis.39068
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30427.39677.913154-4
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
2011 trat in Österreich das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern in Kraft. Damit wurden einige Kinderrechte in Verfassungsrang gehoben. Kinderrechte stellen Rechte für unter 18-Jährige dar und gewähren ihnen, ob ihrer Minderjährigkeit, spezielle Rechte.
Kinderrechte erheben, als Menschenrechte, Anspruch auf Unteilbarkeit und Universalität, was bedeutet, dass alle Kinderrechte für alle Kinder Geltung haben. Nimmt man diesen Anspruch der Kinderrechte ernst, so gelten Kinderrechte auch uneingeschränkt für Kinderflüchtlinge, die als unter 18-jährige Asylsuchende verstanden werden und denen das Charakteristikum ihrer nicht-österreichischen StaatsbürgerInnenschaft gemeinsam ist.
Die Frage nach dem Wesensgehalt von Menschenrechten beschäftigte auch Hannah Arendt, die die Bezeichnung als Menschenrecht nur jenen Rechten zuerkennt, die unabhängig von Staatsbürgerschaft zustehen.
Ob und wie Kinderflüchtlinge in der parlamentarischen Diskussion zu einem neuen grundrechtlichen Kinderrechtsgesetz thematisiert wurden, wird in vorliegender Arbeit untersucht. Die Ergebnisse lassen Rückschlüsse zu, inwieweit die Normen der Unteilbarkeit und Universalität, im Sinne von Unabhängigkeit von StaatsbürgerInnenschaft, von Kinderrechten eine Rolle spielten.
Durch Analyse von parlamentarischen Sitzungsprotokollen des österreichischen National- und Bundesrates kann festgestellt werden, dass in der parlamentarischen Diskussion sowohl die abstrakten Ideen von Unteilbarkeit und Universalität von Kinderrechten Thema waren, als auch die konkrete Situation von Kinderflüchtlingen. Der Wortlaut des BVG Kinderrecht lässt jedoch die Normen der Unteilbarkeit und Universalität, im Sinne von Unabhängigkeit von StaatsbürgerInnenschaft, vermissen. Einerseits fanden nur acht Artikel der UN-Kinderrechtskonvention in das Gesetz Einzug. Andererseits ermöglicht ein Gesetzesvorbehalt die Beschränkung von Kinderrechten z.B. in fremdenrechtlichen Bereichen, zieht damit anhand des Charakteristikums der StaatsbürgerInnenschaft eine Trennlinie. Somit ist die beanspruchte Universalität zumindest dem Grunde nach nicht verwirklicht.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Kinderflüchtlinge Kinderrechte Österreich Parlament
Autor*innen
Hanna Steiner
Haupttitel (Deutsch)
Kinderflüchtlinge
Hauptuntertitel (Deutsch)
die parlamentarische Diskussion zum BVG Kinderrechte in Österreich
Publikationsjahr
2015
Umfangsangabe
109 S. : graph. Darst.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Sieglinde Rosenberger
Klassifikation
89 Politologie > 89.59 Politische Prozesse: Sonstiges
AC Nummer
AC12704918
Utheses ID
34607
Studienkennzahl
UA | 066 | 824 | |