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Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Lichte der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie
Margit Tangl
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Europäisches u. Intern. Wirtschaftsrecht
Betreuer*in
Josef Aicher
DOI
10.25365/thesis.41296
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29910.84523.461070-7
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Ausgehend von der Entstehungsgeschichte von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung und den rechtlichen Rahmenbedingungen zu derer Bekämpfung erfolgt eine Analyse der RL 2015/849/EG (“4. EU-Geldwäsche-Richtlinie“). Im Fokus stehen dabei folgende Regelungsschwerpunkte: Die Verstärkung des risikoorientierten Ansatzes, der Fokus Steuerstraftaten/die Einführung eines zentralen Registers für wirtschaftliche Eigentümer und die Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen. Eine kritische Analyse dieser Schwerpunkte im Hinblick auf deren Eignung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verdeutlicht einen Mehraufwand für die Verpflichteten und drakonische monetäre und nichtmonetäre Strafen bei Verstößen gegen bestimmte Vorgaben. Im Hinblick auf ein maßgebliches Herzstück - die Einführung eines zentralen Registers für wirtschaftliche Eigentümer - bedeuten die neuen geldwäscherechtlichen Vorgaben betreffend eingetragene Gesellschaften und juristische Personen einen Schritt in die richtige Richtung, wenngleich hier Barrieren im Zugang für Personen und Organisationen aufgrund des erforderlichen Nachweises eines „berechtigten Interesses“ zu verorten sind. Entgegen dem global einhellig bekundeten Konsens über die Bedeutung der Transparenz einer möglichst breiten Palette unternehmerischer Arrangements weist die 4. GeldwäscheRL insbesondere für Trusts, Stiftungen und andere Arten von Rechtsvereinbarungen, die Trusts ähneln keinerlei breiten Zugang zu deren künftige Register für wirtschaftliche Eigentümer auf. Als Hemmnis der Einführung öffentlicher Register für wirtschaftliche Eigentümer werden zu erwartende Wettbewerbsnachteile für die Finanzdienstleister der betroffenen Jurisdiktion ins Treffen geführt. Für eine Lösung des globalen Problems Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung scheint es erforderlich über den „Tellerrand“ Europas hinauszublicken, wenngleich dies – von wohlwollenden (Lippen-)Bekenntnissen abgesehen – bedauerlicherweise wenig Anlass zu Optimismus bietet.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Englisch)
AML terrorist funding EU Money laundering Directive
Schlagwörter
(Deutsch)
Geldwäsche Terrorismusfinanzierung 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie Geldwäsche-Richtlinie Bekämpfung von Geldwäsche
Autor*innen
Margit Tangl
Haupttitel (Deutsch)
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Lichte der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie
Publikationsjahr
2016
Umfangsangabe
61 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Josef Aicher
Klassifikation
86 Recht > 86.65 Wirtschaftsrecht
AC Nummer
AC13249542
Utheses ID
36547
Studienkennzahl
UA | 992 | 548 | |