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Venerische Erkrankungen vor Gericht
ein Vergleich zwischen theoretischen Abhandlungen und protokollierten Eheverfahren der Frühen Neuzeit
Bianca Burger
Art der Arbeit
Masterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Masterstudium Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung
Betreuer*in
Andrea Griesebner
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.44204
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-23882.65061.448776-7
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
In der vorliegenden Arbeit „Venerische Erkrankungen vor Gericht. Ein Vergleich zwischen theoretischen Abhandlungen und protokollierten Eheverfahren der Frühen Neuzeit“ werden Gerichtsakten von 69 Ehepaaren, die zwischen Mitte des 17. Jahrhunderts und 1783 vor dem Wiener- oder Passauer Konsistorium prozessierten, untersucht. Die zentrale Fragestellung lautet wie Geschlechtskrankheit zur Durchsetzung des eigenen Klagebegehrens vor Gericht zur Sprache kam und inwieweit sie von Seiten des Kirchengerichts als Scheidungs- bzw. Trennungsgrund akzeptiert wurde. Eine strenge Auslegung des Corpus Iuris Canonici sah eine unbefristete Scheidung von Tisch und Bett nur bei nicht verziehenem fleischlichem und geistigem Ehebruch vor. Etwas, das sich in dieser Arbeit bestätigt. In nur drei der untersuchten 69 Fälle schied das Wiener Konsistorium die Ehe von Tisch und Bett. In allen drei Fällen hatte der an einer venerischen Erkrankung leidende Ehemann die Verletzung der ehelichen Treue gestanden bzw. nicht bestritten und die Ehefrau diese nicht verziehen. Die Geschlechtskrankheit des Partners bzw. der Partnerin war in aller Regel gekoppelt mit dem Vorwurf des Ehebruchs und war nie einziges Argument. In vielen Prozessen beklagten die Ehefrauen auch die physische Gewalt, die sie um ihr Leben fürchten lies. Das Fazit lautet, dass eine Geschlechtskrankheit vor Gericht keine unbefristete Separierung vom Ehepartner/ der Ehepartnerin rechtfertigen konnte.
Abstract
(Englisch)
This master thesis “Venerische Erkrankungen vor Gericht. Ein Vergleich zwischen theoretischen Abhandlungen und protokollierten Eheverfahren der Frühen Neuzeit“ investigates how venereal disease was used as an argument for legal separation in front of the consistory and if it was a approved reason. For this purpose, the marriage documents of 69 married couples, which were in the Vienna or Passau consistory between the 17th century and 1783, when the Marriage Patent of Joseph II. came into effect, will be analysed. Court records of the proceedings and treatises, will be examined using the method of text and discourse analysis, and will be discussed in relation to give a brief insight into the discourse and the practice. The method of “close reading” is used to find the terminology which is used in the court records, which therapy they undergo and where they had been treated. The causes for this kind of separation were limited and had to be canonical. One of the reasons which permitted divorce was acknowledged and not excused adultery. Adultery was also the center of infection. Also disease could be a occasion. This thesis will show that venereal disease was always used in combination with other grounds, like adultery, physical abuse or “liederlichem Lebenswandel”, as it is called in the sources, which meant a “seedy life”. The present paper will show that venereal disease did not justify a divorce from bed and board.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Englisch)
venereal disease marriage marriage court divorce early modern age europe austria syphilis
Schlagwörter
(Deutsch)
Geschlechtskrankheit Ehe Eheverfahren Scheidung Konsistorium Ehegericht Frühe Neuzeit Österreich Syphilis Europa
Autor*innen
Bianca Burger
Haupttitel (Deutsch)
Venerische Erkrankungen vor Gericht
Hauptuntertitel (Deutsch)
ein Vergleich zwischen theoretischen Abhandlungen und protokollierten Eheverfahren der Frühen Neuzeit
Publikationsjahr
2016
Umfangsangabe
100 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Andrea Griesebner
Klassifikationen
15 Geschichte > 15.07 Kulturgeschichte ,
15 Geschichte > 15.08 Sozialgeschichte ,
15 Geschichte > 15.34 Europäische Geschichte 1492-1789 ,
15 Geschichte > 15.60 Schweiz, Österreich-Ungarn, Österreich
AC Nummer
AC13362975
Utheses ID
39131
Studienkennzahl
UA | 066 | 686 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1