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Sanktionen und Kronzeugenregelung im Kartellrecht
ein europäisch – amerikanischer Vergleich
Katharina Kopf
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Europäisches u. Intern. Wirtschaftsrecht
Betreuer*in
Alina-Maria Lengauer
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.44301
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-28093.48353.918352-8
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Kartellabsprachen zwischen Unternehmen gehören zu den schwerwiegendsten Wett-bewerbsbeschränkungen. Unternehmen setzen Preise fest, begrenzen Produktions-mengen, teilen Märkte auf, ordnen Kunden oder Gebiete zu oder manipulieren das An-gebotsverfahren. Dadurch entziehen sich Unternehmen auf künstliche Weise dem na-türlichen Wettbewerbsdruck, der sie zu Innovationen bei der Produktentwicklung und zu effektiveren Produktionsverfahren anspornen sollte. Daraus resultieren für die betroffe-nen Marktteilnehmer, aber auch für die Volkswirtschaft als Ganzes, erhebliche Wohl-fahrtsverluste, indem Preise steigen und die angebotene Auswahl in qualitativer und quantitativer Hinsicht verringert wird. Aufgrund der immensen Schäden, welche Kartelle anrichten, stellt die Kartellbekämpfung sowohl in Europa als auch in den USA ein Tätig-keitsschwerpunkt der Kartellbehörden dar. Kartellverstöße aufzudecken bereiten jedoch erhebliche Schwierigkeiten, da es in der Natur einer Kartellabsprache liegt, dass sie geheim getroffen werden. Um diese sogenannte „Mauer des Schweigens“313 zu durch-brechen und entsprechende Anreize zum „Verrat aus den eigenen Reihen“ zu setzen, sah sich die Kartellabteilung des US-Justizministeriums im Jahre 1978 weltweit erst-mals veranlasst, eine Kronzeugenregelung, die „Leniency Policy“, zu erlassen. Dabei wird Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen als Belohnung für ihre Koopera-tion die Straffreiheit bzw. eine Minderung der Strafe garantiert. Vom Erfolg der amerika-nischen Kronzeugenregelung inspiriert, erließ im Jahre 1996 die Europäische Kommis-sion ihre „Mitteilung über die Nichtfestsetzung oder niedrigere Festsetzung von Geldbu-ßen in Kartellsachen“ welche bis dato zweimal novelliert wurde. Voraussetzung für das Funktionieren der Kronzeugenprogramme sind hinreichend hohe Strafen, welche eine ausreichende abschreckende Wirkung hervorrufen und von den Unternehmen nicht bloß als eine Art Steuer oder Geschäftskosten betrachtet werden. Die europäische und die amerikanische Rechtsordnung gehen bei der Sanktionierung von Kartellen jedoch sehr unterschiedliche Wege. Während Kartellverstöße in Europa mit Geldbußen gegen die handelnden Unternehmen geahndet werden, nimmt das amerikanische Recht auch die handelnden Individualpersonen mit beträchtlichen Geld- und Freiheitsstrafen in Haf-tung.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Kartellrecht Kronzeugen Sanktionen Rechtsvergleich Europa Amerika
Autor*innen
Katharina Kopf
Haupttitel (Deutsch)
Sanktionen und Kronzeugenregelung im Kartellrecht
Hauptuntertitel (Deutsch)
ein europäisch – amerikanischer Vergleich
Publikationsjahr
2016
Umfangsangabe
71 Seiten : Diagramme
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Alina-Maria Lengauer
Klassifikation
86 Recht > 86.29 Wettbewerbsrecht, Kartellrecht
AC Nummer
AC13469982
Utheses ID
39207
Studienkennzahl
UA | 992 | 548 | |
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