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Die Ersatzfähigkeit des Verlustes der Chance auf Teilnahme an einem rechtskonformen Vergabeverfahren im Europäischen Unionsrecht
Peter Kraus
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Doktoratsstudium Rechtswissenschaften
Betreuer*in
Peter Fischer
DOI
10.25365/thesis.45815
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-24619.09125.324769-3
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Durch diskriminierende Bestandteile in den Ausschreibungsunterlagen im Zusammenhang mit einer Fehlentscheidung der Nachprüfungsbehörde kann es dazu kommen, dass ein Unternehmer daran gehindert wird, ein zuschlagsfähiges Angebot zu erstellen. Eine Anfechtung der Nachprüfungsentscheidung bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts ist in der Regel so langwierig, dass eine Aufhebung der Nachprüfungsentscheidung üblicherweise erst zu einem Zeitpunkt kommt, zu dem der Auftrag bereits erfüllt ist. Diesem Problem kann typischerweise auch nicht mit der Beantragung einer aufschiebenden Wirkung begegnet werden. Grundsätzlich ist in den allermeisten Fällen dieser Art auch eine Rückabwicklung des Vertrages nicht möglich oder zumindest nicht tunlich und damit ausgeschlossen. Damit ist aber klar, dass dem Unternehmer durch einen rechtswidrigen Vorgang die Möglichkeit genommen wurde, sich an einem Vergabeverfahren zu beteiligen und dort den Zuschlag zu erhalten. Kern der Untersuchung in gegenständlicher Arbeit ist Art 2 Abs 1 lit c Rechtsmittel-RL, welcher normiert, dass „denjenigen, die durch den Verstoß geschädigt worden sind, Schadenersatz zuerkannt werden kann“. Fraglich ist, ob der genannte Unternehmer Geschädigter im Sinne dieser Bestimmung ist. Es wird untersucht, wodurch diskriminierende Ausschreibungsbedingungen charakterisiert sind. In weiterer Folge wird herausgearbeitet, dass der Schaden des Unternehmers im Verlust der Chance auf Teilnahme an einem rechtskonformen Vergabeverfahren liegt, für welchen aufgrund des Unionsrechts auch Schadenersatz zu leisten ist, zumal der Primärrechtsschutz versagt hat und der Rechtsschutz andernfalls dem Effektivitätsgebot nicht genügen würde. Abschließend wird für den Anspruch des Unternehmers noch eine mögliche Anspruchsgrundlage im österreichischen Recht umrissen.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Schadenersatz Chance Vergaberecht Europarecht
Autor*innen
Peter Kraus
Haupttitel (Deutsch)
Die Ersatzfähigkeit des Verlustes der Chance auf Teilnahme an einem rechtskonformen Vergabeverfahren im Europäischen Unionsrecht
Publikationsjahr
2016
Umfangsangabe
208 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Siegfried Fina ,
Friedl Weiss
Klassifikationen
86 Recht > 86.65 Wirtschaftsrecht ,
86 Recht > 86.90 Europarecht: Sonstiges
AC Nummer
AC14492125
Utheses ID
40534
Studienkennzahl
UA | 783 | 101 | |
