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Töten in Notwehr
zur Tragfähigkeit eines ethischen Arguments
Benjamin Johannes Buhr
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Katholisch-Theologische Fakultät
Betreuer*in
Gerhard Marschütz
DOI
10.25365/thesis.4643
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29513.62639.815470-2
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Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Töten in Notwehr
Der Ausgangspunkt dieser Arbeit ist das Recht auf Notwehr, das sowohl von kirchlicher und moraltheologischer als auch von juristischer Seite anerkannt wird. Im Rahmen einer Notwehrhandlung kann gegebenenfalls die Tötung eines Menschen erlaubt sein. Hierfür müssen folgende Kriterien unbedingt zugleich erfüllt sein:
Der Angriff muss gegenwärtig sein oder unmittelbar drohen;
der Angriff muss rechtswidrig oder fahrlässig sein;
die Verteidigung muss angemessen erfolgen.
Nur wenn diese drei Bedingungen kumulativ erfüllt sind, kommt das Notwehrrecht zum Tragen. Der Einsatz tödlicher Gewalt im Rahmen der Verteidigung ist dabei nur als ultima ratio erlaubt, d. h. nur wenn alle milderen Mittel ausgeschöpft bzw. ungeeignet sind.
Ziel dieser Arbeit ist das Ausloten der Tragfähigkeit des Notwehrarguments in Fällen, die sich von der prototypischen Angreifer-Verteidiger-Situation unterscheiden, die Erlaubtheit einer Tötung dennoch mit dem Recht auf Notwehr begründen. Als Beispiele dafür werden der finale Rettungsschuss der Polizei, die Tyrannentötung, die Todesstrafe und die Abtreibung herangezogen.
Das Ergebnis dieser Arbeit zeigt, dass eine Berufung auf Notwehr für bestimmte Tötungshandlungen legitim ist, da alle geforderten Kriterien erfüllt werden; das trifft erstens für das Beispiel des finalen Rettungsschusses zu, der als staatliche Nothilfe verstanden werden kann und nur dann zum Einsatz kommt, wenn eine gegenwärtige Gefahr für eine Geisel nur durch die Tötung des ungerechten Angreifers abgewendet werden kann.
Weiters kann die Tyrannentötung mit dem Recht auf Notwehr begründet werden, wenn das permanent verletzte Gemeinwohl nur durch die Tötung des schwer ungerechten Herrschers beendet werden kann.
Problematisch gestaltet sich der Rückgriff auf das Notwehrargument bei der Legitimierung der Todesstrafe, da die Bedingungen nicht ausreichend erfüllt werden; vor allem die Gegenwärtigkeit des Angriffs ist im Fall der Todesstrafe nicht gegeben, zudem sind die Abwehr eines Angriffs und die auf eine Tat folgende Strafe in ihrem Wesen verschieden.
Eine Begründung der Abtreibung mit dem Recht auf Notwehr ist abzulehnen. Die Notwehrkriterien werden nicht erfüllt, da man nicht von einem Angriff seitens des ungeborenen Kindes und einer angemessenen Abwehr sprechen kann.
Zusammenfassend ist also zu sagen, dass das Recht auf Notwehr die Tötung eines Menschen in bestimmten Situationen, beispielsweise beim finalen Rettungsschuss oder der Tyrannentötung, rechtfertigen kann. Dazu müssen aber alle Notwehrkriterien unbedingt erfüllt sein. Ist das nicht der Fall, wie etwa bei Todesstrafe oder Abtreibung, so kann das Notwehrrecht nicht als tragfähige Argumentation dienen.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Tötung Notwehr Finaler Rettungsschuss Tyrannentötung Todesstrafe Abtreibung
Autor*innen
Benjamin Johannes Buhr
Haupttitel (Deutsch)
Töten in Notwehr
Hauptuntertitel (Deutsch)
zur Tragfähigkeit eines ethischen Arguments
Publikationsjahr
2009
Umfangsangabe
VI, 81 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Gerhard Marschütz
Klassifikation
11 Theologie > 11.62 Christliche Ethik
AC Nummer
AC07776609
Utheses ID
4128
Studienkennzahl
UA | 190 | 020 | 412 |