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Das Konkurrenzverhältnis der Unionsbürgerschaft zu den wirtschaftlichen Grundfreiheiten in der Rechtsprechung des EuGH
Florian Schütz
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Sozialwissenschaften
Betreuer*in
Gernot Stimmer
DOI
10.25365/thesis.4864
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29451.76531.856563-6
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Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat sich seit der Einführung der Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Maastricht wesentlich geändert. Ein vereintes Europa beruhte bis dahin auf dem Gedanken, basierend auf den vier Grundfreiheiten, eine ökonomische Zweckunion zu bilden. Der wirtschaftliche Konnex war ebenso unentbehrlich, wie auch hemmend, um ein vereintes Europa der Bürger zu schaffen. Der Status der Unionsbürgerschaft hat dies entscheidend geändert. In dieser Arbeit soll das Verhältnis der speziellen wirtschaftlichen Freizügigkeitsrechte, zum allgemeinen Recht nach Art 18 EGV, sich in der Union frei zu bewegen und aufzuhalten, untersucht werden. Diese rechtswissenschaftliche Untersuchung soll im ersten Teil der Arbeit durch eine Analyse der Unionsbürgerschaft, des Aufenthaltsrechts nach Art 18 EGV und des allgemeinen Diskriminierungsverbotes vorbereitet werden. In einer begrifflichen Analyse stellt sich heraus, dass der EuGH selbst Art 18 EGV wiederholt als Grundfreiheit bezeichnet. Weiters gelten für die traditionellen vier Grundfreiheiten einerseits und dem allgemeinen Freizügigkeitsrecht nach Art 18 EGV andererseits, ähnliche primär- und sekundärrechtliche Schranken. So scheinen auch die ordre- public- Vorbehalte in verwandter Weise zur Anwendung zu kommen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit spielt dabei jeweils eine bedeutende Rolle. Unterschiede zwischen den Freizügigkeitsrechten sind unter anderem im Stellenwert des grenzüberschreitenden Sachverhalts zu erkennen. Während im Bereich der Grundfreiheiten der übernationale Tatbestand präjudiziellen Charakter hat, trifft dies beim allgemeinen Freizügigkeitsrecht nur bedingt zu. Im Verlauf meiner Arbeit hat sich gezeigt, dass die speziellen Freizügigkeitsrechte derzeit vom EuGH grundsätzlich vorrangig behandelt werden.
Gleichzeitig erstreckt sich der Anwendungsbereich des Art 18 EGV jedoch mittlerweile auf Bereiche, deren Regelung, bis zur Einführung der Unionsbürgerschaft, den Nationalstaaten vorbehalten war. Dies wird vor allem in sozioökonomischen Angelegenheiten offensichtlich und zeigt, welch politischen Sprengstoff diese Regelung mit sich bringt. Von Auffälligkeitswert ist auch, dass der EuGH in Fällen, in denen er sich auf die speziellen Freizügigkeitrechte ebenso wie auf Art 18 EGV berufen könnte, zunehmend auf das allgemeine Freizügigkeitsrecht zurückgreift. Deshalb komme ich zum Schluss, dass die vier traditionellen grundfreiheitlichen Regelungen nur mehr sekundär, und zwar dann zur Anwendung kommen, wenn der allgemeine Freizügigkeitsschutz nach Art 18 EGV (noch)
nicht ausreicht. Wegen der zunehmend extensiven Interpretation des unionsbürgerschaftlichen Aufenthaltsrechts, wird der allgemeine Freizügigkeitsschutz in der Rechtsprechung des EuGH künftig wohl an Bedeutung verlieren.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Unionsbürgerschaft Grundfreiheiten EuGH
Autor*innen
Florian Schütz
Haupttitel (Deutsch)
Das Konkurrenzverhältnis der Unionsbürgerschaft zu den wirtschaftlichen Grundfreiheiten in der Rechtsprechung des EuGH
Paralleltitel (Englisch)
Comparison between the union citizenship and the four economic freedoms of the European Union concerning the jurisdiction of the European Court of Justice
Publikationsjahr
2009
Umfangsangabe
82 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Gernot Stimmer
Klassifikation
89 Politologie > 89.73 Europapolitik, Europäische Union
AC Nummer
AC07683560
Utheses ID
4334
Studienkennzahl
UA | 300 | | |
