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Religionsunterricht und Ethikunterricht in Österreich aus rechtlicher Perspektive
Johannes Franck
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Doktoratsstudium Rechtswissenschaften
Betreuer*in
Brigitte Schinkele
DOI
10.25365/thesis.49728
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-22034.30370.145972-6
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
In Österreich ist der konfessionelle Religionsunterricht Pflichtgegenstand für alle Schüler, die einer anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören; eine Abmeldemöglichkeit existiert. Ein Ethikunterricht besteht seit dem Schuljahr 1997/98 nur als Schulversuch. Er sieht für jene Schüler, die nicht den Religionsunterricht besuchen, einen Ethikunterricht als Pflichtgegenstand vor. Bislang ist es der Politik bislang nicht gelungen, sich auf die Übernahme des Ethikunterrichts in das Regelschulwesen zu einigen.
Aufgrund der thematischen Nähe und der historischen Entwicklung stehen der Ethikunterricht und der Religionsunterricht in einem gewissen Naheverhältnis zueinander, das bei einer neuen Organisation der beiden Fächer zu beachten ist. Obgleich beide Fächer eine Werteerziehung der Schüler zum Ziel haben, bestehen doch große Unterschiede. Während der Religionsunterricht als konfessionell gebundenes Fach von einer bestimmten Kirche oder Religionsgemeinschaft veranstaltet wird, ist der Ethikunterricht ein objektiv, pluralistisches Fach in der alleinigen Verantwortung des Staates, das sich mit verschiedenen philosophischen, religiösen und weltanschaulichen Ansichten sachlich auseinandersetzt. Fragen ergeben sich insbesondere im Zusammenhang mit der Abmeldung vom bzw der freiwilligen Anmeldung zum Religionsunterricht, der Benotung, dem Einsatz von Religionslehrern als Ethiklehrer, den Lehrplänen oder der Bildung von Religions- bzw Ethikunterrichtsgruppen.
Unterschiedliche Lösungsmodelle wurden vorgeschlagen, die von der Organisation der Fächer als alternative Pflichtgegenstände, über eine Aufteilung ethischer Lehrinhalte auf bereits bestehende Fächer, bis hin zur Abschaffung des Religionsunterrichts und der Einführung eines Ethik- und Religionskundeunterrichts als Pflichtfach für alle Schüler reichen. Je nach Modell wären die Auswirkungen auf den Religionsunterricht unterschiedlich. Da der Religionsunterricht sowohl verfassungsrechtlich durch eine institutionelle Garantie und spezielle Mehrheitserfordernisse, als auch völkerrechtlich durch den Schulvertrag mit dem Heiligen Stuhl abgesichert ist, grundrechtlich auf der korporativen Religionsfreiheit der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der individuellen Religionsfreiheit der Schüler und dem elterlichen Erziehungsrecht basiert, und als konfessionell gebundenes Pflichtfach einige Besonderheiten im Vergleich zu anderen Pflichtgegenständen mit sich bringt, sind unterschiedliche Aspekte bei der Ausgestaltung des Religionsunterrichts und des Ethikunterrichts zu beachten.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Englisch)
Religious Instructions Ethics
Schlagwörter
(Deutsch)
Religionsunterricht Ethikunterricht Religion Ethik Werteerziehung
Autor*innen
Johannes Franck
Haupttitel (Deutsch)
Religionsunterricht und Ethikunterricht in Österreich aus rechtlicher Perspektive
Publikationsjahr
2017
Umfangsangabe
XI, 307 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Richard Potz ,
Stefan Schima
AC Nummer
AC15094376
Utheses ID
43967
Studienkennzahl
UA | 783 | 101 | |