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Unionsrechtliche Staatshaftung für legislatives und judikatives Unrecht und deren Durchsetzbarkeit in Deutschland und Österreich
Christian Sippel
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Dr.-Studium der Rechtswissenschaften Rechtswissenschaften
Betreuer*in
Gerhard Muzak
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.49758
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-10958.00931.864068-5
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Auch wenn davon auszugehen ist, dass ein Mitgliedstaat bei seinem Handeln das Unionsrecht beachtet, können im Ausnahmefall einem Unionsbürger durch Unionsrechtsverstöße des Mitgliedstaats Schäden entstehen. Nach mitgliedstaatlichen Haftungsrecht ist jedoch eine Haftung für legislatives oder judikatives Unrecht - in Österreich speziell für judikatives Unrecht eines Höchstgerichts – zum Teil ausgeschlossen oder zumindest stark eingeschränkt. Aus diesem Grunde sah sich der EuGH zur Schaffung eines Konstruktes der unionsrechtlichen Staatshaftung, der den einzelnen Unionsbürger bei einem Verstoß einer mitgliedstaatlichen Stelle gegen den einzelnen Unionsbürger begünstigendes Unionsrecht dazu berechtigt, seinen hieraus entstandenen Schaden vor den mitgliedstaatlichen Gerichten geltend zu machen. Diese Judikatur zum unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch hat der EuGH im Zuge einer stetigen Rechtsentwicklung kontinuierlich gefestigt und stetig präzisiert. Neben der Frage, ob der EuGH zur Schaffung des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs berechtigt und unter welchen Voraussetzungen eine unionsrechtliche Haftung nach dem EuGH geboten ist, treten in Österreich und Deutschland Umsetzungsprobleme bei der Anwendung des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs auf, unter anderem auch da eine Haftung des Mitgliedstaates für legislatives und judikatives, höchstgerichtliches Unrecht nach dem Haftungsrecht in Österreich und Deutschland dem Grundsatz nach nicht vorgesehen ist. So stellt sich die Frage des Verhältnisses des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs zum mitgliedstaatlichen Haftungsrecht, ob hierdurch ein eigenständiges unionsrechtliches Haftungsinstitut geschaffen wurde. Mit dieser Frage eng verknüpft, ergeben sich vor allem in Österreich Bestimmungsschwierigkeiten des für den unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch zuständigen Gerichts bei legislativen und judikativen, höchstgerichtlichen Unrecht. Speziell für legislatives und judikatives, höchstgerichtliches Unrecht stellt sich dabei sowohl in Österreich als auch in Deutschland die Frage, unter welchen Voraussetzung eine Haftung nach dem unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch eingreifen kann und wie mit den mitgliedstaatlichen Haftungsprivilegien für legislatives und judikatives Unrecht zu verfahren ist, wenn die vom EuGH vorgegebenen Voraussetzungen des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs erfüllt sind.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch
Autor*innen
Christian Sippel
Haupttitel (Deutsch)
Unionsrechtliche Staatshaftung für legislatives und judikatives Unrecht und deren Durchsetzbarkeit in Deutschland und Österreich
Publikationsjahr
2017
Umfangsangabe
XI, 218 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Gerhard Muzak ,
Christian Piska
Klassifikation
86 Recht > 86.46 Staatsrecht, Verfassungsrecht: Sonstiges
AC Nummer
AC15039905
Utheses ID
43993
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
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