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Die verfassungsrechtliche Stellung des Reichsgrafenstandes vom Ausgang des Mittelalters bis zum Ende des Alten Reiches
Nikolaus Schönburg-Hartenstein
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Friedrich Edelmayer
DOI
10.25365/thesis.585
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30408.14100.419169-9
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Der Aufstieg der Grafen und Freien Herren vom Stand eines
königlichen Beamten zu einer, wenn auch eingeschränkten
Landeshoheit umfasste das Spätmittelalter und die beginnende
Neuzeit. Sie waren früh in das sich entwickelnde Lehenssystem und damit auch in den Feudalisierungsprozeß des Reiches mit eingebunden. Als Teil der Adelshierarchie und durch Reichslehen hatten sie auch direkten Zugang zum Reichsoberhaupt.
Ihre verfassungsrechtliche Stellung war aber umstritten, ihr
Herrschaftsbereich bestand aus einer Reihe von nur sehr schwer überschaubarer Rechtsverhältnisse. Die Fürsten versuchten ihre Machtstellung über die angrenzenden Herrschaftsgebiete dieser Grafen auszudehnen. Ihre auf Mediatisierung ausgerichtete Politik stützte sich vor allem auf den Umstand, dass diese Mindermächtigen nicht nur über Reichslehen, sondern auch über Regalien verfügten, die ihnen von den fürstlichen Lehensherren übertragen worden waren. Gegen diese Politik hatten sie sich ab
der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts vorerst durch
Landfriedenseinigungen zur Wehr gesetzt. Ab dem Beginn des
16. Jahrhunderts schlossen sich viele der Mindermächtigen zu
eigenen Kollegien zusammen , um ihre erworbenen Rechte auch
im selbständigen Wirkungsbereich verteidigen zu können. Der
Kaiser erkannte die Möglichkeit, diese Gruppierungen im Rahmen seiner Politik der Erhaltung einer Reichsverfassung gegen eine sich immer stärker ausdehnende fürstliche Machtausweitung einzusetzen. Das Reichsoberhaupt fungierte daher im zunehmenden Ausmaß als oberster Schutzherr der Reichsgrafen und Freien Herren.
Die Beteiligung an der Willensbildung im wichtigsten Organs
des Reiches, dem Reichstag, konnte jedoch gegen den langen
Widerstand der Fürsten durchgesetzt werden. Aber diese
mühsam erkämpften Stimmrechte blieben als gemeinsame
Stimme auf einer einzelnen Korporation beschränkt. Auch als auf dem Reichstag von 1653/54 allen anderen Reichgrafen der
Zugang zu den einzelnen stimmberechtigten Kollegien gestattet wurde, blieb die Beschränkung der Stimmrechte bis zum Ende des Alten Reiches bestehen. Aber diese Reichsstandschaft
zusammen mit der viel weniger bestrittenen Reichsunmittelbarkeit der Grafen und der ihnen zu Beginn der Neuzeit zugestandenen Wehr- und Steuerhoheit wurde zu der wesentlichen Grundlage einer sich entwickelnden Einbindung in das Verfassungsgefüge des Reiches.
Zusätzliche Möglichkeiten zur Verteidigung übertragener
Rechte eröffneten sich mit der Einführung der Reichskreise.
Diesen wurde durch die Reichsverfassung Befugnisse
eingeräumt, in deren Rahmen die Mindermächtigen ihre
Mitwirkung an der Entwicklung des Reiches mit unbeschränkten
Stimmrechten ausüben konnten Die zu Beginn der Neuzeit
eingesetzten Reichsgerichte boten zunehmend umfangreichen
Schutz vor fürstlicher Willkür. Der Dienst am kaiserlichen Hof, auch im Rahmen der Diplomatie und Reichsheeres eröffneten neue Möglichkeiten der Einflussnahme auf die kaiserlicher Politik, zum Vorteil nicht nur für die eigene Familie, sondern für den Stand insgesamt. Auch der ihnen offen stehende Aufstieg innerhalb der Reichskirche ermöglichte den Zugang zu den wesentlichen
Entscheidungsgremien des Reiches.
Vom Einfluss des bis zum Ende des Alten Reiches
bestehenden Lehensrechtes konnten sich die Mindermächtigen
jedoch nie ganz lösen. Sie waren territorial und ökonomisch zu schwach, um den Ausbau ihrer eingeschränkten Herrschaft zu einer vollen Landeshoheit auszuweiten. Sie blieben in einem eher patrimonialen Herrschaftsgefüge stecken, in dem die von ihnen ausgeübten grundrechtlichen Befugnisse nur schwer von der tatsächlichen Ausübung öffentlicher Gewalt unterschieden werden konnten.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Entwicklung des Reichsgrafenstandes Erlangung und Verteidigung ihrer Rechte
Autor*innen
Nikolaus Schönburg-Hartenstein
Haupttitel (Deutsch)
Die verfassungsrechtliche Stellung des Reichsgrafenstandes vom Ausgang des Mittelalters bis zum Ende des Alten Reiches
Publikationsjahr
2008
Umfangsangabe
186 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Friedrich Edelmayer
Klassifikation
15 Geschichte > 15.00 Geschichte: Allgemeines
AC Nummer
AC06740569
Utheses ID
441
Studienkennzahl
UA | 312 | 315 | |