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Eherecht in Österreich und Russland im Rechtsvergleich
Anastasia Mitrofanova
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Dr.-Studium der Rechtswissenschaften Rechtswissenschaften
Betreuer*in
Helmut Ofner
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.50158
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-10959.56742.678565-8
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Ausgangspunkt meiner Dissertation war der Gedanke, dass die historisch, sozial usw bedingten Unterschiede zwischen Österreich und Russland auch in den Eherechtsystemen beider Staaten ihren Niederschlag finden. Diese Vermutung hat sich grundsätzlich bestätigt. Die Rechtsentwicklung in Russland bzw der UdSSR wurde über mehrere Jahrzehnte von kommunistischen Gesellschaftsvorstellungen geprägt. Auf Grund erheblich unterschiedlicher Sichtweisen auf die vermögensrechtlichen Aspekte des Eherechts sind insbesondere der Unterhalt und das Güterrecht in Russland anders geregelt. In Österreich ist man sehr lange von einer patriarchalisch motivierten materiellen Abhängigkeit bzw Hilflosigkeit der Frau ausgegangen. Der Ehe wohnt daher immer noch eine stark ausgeprägte Versorgungsfunktion inne. In Russland wurde die Gesetzgebung mit der Entstehung der Sowjetunion von der kommunistischen Ideologie angetrieben und es wurde auch im Bereich des Eherechts versucht, revolutionären Vorstellungen zum Durchbruch zu verhelfen. Die ideologische Gleichstellung von Mann und Frau führte zu einer grundlegenden Einstellung, dass jeder gesunde erwachsene Mensch sowohl während der Ehe als auch nach der Ehescheidung in der Lage ist, selbst für die Deckung des eigenen Unterhalts zu sorgen. Für den Unterhalt nach der Ehescheidung ist in Österreich die Verschuldensfrage von großer Bedeutung. Das EheG widmet sich sehr intensiv der Frage, wann der Unterhalt zu gewähren ist, kennt besondere Bedarfslagen, in denen Unterhalt zuzusprechen ist und sieht auch Fälle vor, in denen der Unterhalt zu begrenzen ist oder zur Gänze entfällt. Dadurch, dass der russische Föderationsgesetzgeber der Ehe keine Versorgungsfunktion zuschreibt, wird auch mit dem nachehelichen Unterhalt sparsam umgegangen. Grundsätzlich geht die russische Rechtsordnung davon aus, dass die Ehegatten nach der Ehescheidung ihre eigenen, getrennten Wege gehen und folglich selbst für die Deckung der eigenen Bedürfnisse aufzukommen haben. Nachehelicher Unterhalt wird daher nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt. Der gesetzliche Güterstand während der Ehe ist unterschiedlich geregelt. Während in Russland der Grundsatz der Gütergemeinschaft gilt, kommt in Österreich der Grundsatz der der Gütertrennung zur Anwendung.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Englisch)
comparative law family law Russia
Schlagwörter
(Deutsch)
Rechtsvergleichung Eherecht Russland
Autor*innen
Anastasia Mitrofanova
Haupttitel (Deutsch)
Eherecht in Österreich und Russland im Rechtsvergleich
Publikationsjahr
2017
Umfangsangabe
xiii, 240 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Helmut Ofner ,
Judith Schacherreiter
Klassifikation
86 Recht > 86.06 Rechtsvergleichung, Rechtsvereinheitlichung
AC Nummer
AC15034613
Utheses ID
44352
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1