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Die Umsetzung der Transparenzrichtlinie in Österreich
Jasmin Böhm-Welbich
Art der Arbeit
Masterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Masterstudium Betriebswirtschaft
Betreuer*in
Otto Altenburger
DOI
10.25365/thesis.51369
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-25151.98866.860568-3
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Öffentliche Unternehmen stehen in der Kritik, leicht an öffentliche Gelder zu gelangen und so unkontrolliert staatliche Beihilfen zu erhalten. In diesem Zusammenhang
stehen Missbrauch dieser Mittel und Quersubventionierungen und somit Wettbewerbsverzerrungen
im Wirtschaftsraum der EU im Raum. Die EK als Kontrollorgan
hat in ihrer Kompetenz die Transparenzrichtlinie erstmalig 1980 erlassen und damit
ein Instrument zur Aufdeckung von Quersubventionierungen und Missbrauch von
staatlichen Beihilfen geschaffen. Da EU-Richtlinien keine unmittelbare Wirkung entfalten
können, müssen diese in nationales Recht umgesetzt werden. Die vorliegende
Arbeit beschäftigt sich mit der Umsetzung der Transparenzrichtlinie in nationales
Recht und deren Auswirkungen auf den Jahresabschluss von öffentlichen Unternehmen
am Beispiel Österreich.
Im theoretischen Teil der Arbeit wird der beihilfenrechtliche Rahmen der EU erörtert.
Dabei wird der Begriff staatliche Beihilfe beschrieben und darauf eingegangen,
dass staatliche Beihilfen grundsätzlich verboten sind. In diesem Zusammenhang werden
die Verbotsmerkmale beschrieben, die gesamtheitlich auf eine staatliche Beihilfe
zutreffen müssen, damit diese verboten ist. Daraus ist ersichtlich, dass es kein unumgängliches
Verbot staatlicher Beihilfen gibt. Staatliche Beihilfen sind aus volkswirtschaftlichen
Gründen unabdingbar, jedoch sollen diese genehmigungspflichtig und
kontrollierbar sein. Daher gibt es ein präventives Verbot von staatlichen Beihilfen
in der EU. Die Form einer staatlichen Beihilfe kann eine Leistungsgewährung oder
Belastungsminderung darstellen. In der EU – also auch in Österreich – werden überwiegend
Leistungsgewährungen in Form von Zuschüssen erteilt.
Für die empirische Untersuchung wurden öffentliche Unternehmen aus Österreich
auf Bundesebene herangezogen, die gemäß ESVG 2010 von der Statistik Austria
veröffentlicht werden. Auf Bundesebene gibt es gemäß ESVG 2010 506 öffentliche
Unternehmen, wovon nach Ausschlusskriterien 54 öffentliche Unternehmen untersucht
wurden. Die Analyse hat ergeben, dass die Entflechtung in Österreich sehr
weit fortgeschritten ist und die öffentlichen Unternehmen rechtlich entflochten sind,
sprich die Geschäftsbereiche in rechtlich selbstständigen Gesellschaften organisiert werden. Weiters konnte aufgezeigt werden, dass die Herausforderungen der Bilanzierung von staatlichen Beihilfen mit der AFRAC-Stellungnahme bewältigt werden konnten und transparente Jahresabschlüsse aufgestellt werden.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Transparenzrichtlinie Sonderrechnungslegungsgesetz
Autor*innen
Jasmin Böhm-Welbich
Haupttitel (Deutsch)
Die Umsetzung der Transparenzrichtlinie in Österreich
Publikationsjahr
2017
Umfangsangabe
VII, 110 Seiten : Diagramme
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Otto Altenburger
Klassifikation
85 Betriebswirtschaft > 85.00 Betriebswirtschaft: Allgemeines
AC Nummer
AC15021476
Utheses ID
45373
Studienkennzahl
UA | 066 | 915 | |
