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Die Wurzeln der werkvertraglichen Gefahrtragung im römischen Bauvertragsrecht
Philipp Raphael Springer
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Doktoratsstudium Rechtswissenschaften
Betreuer*in
Franz-Stefan Meissel
DOI
10.25365/thesis.51574
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-17736.67134.949867-9
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit unterschiedlichen Aspekten der werkvertraglichen Gefahrtragung. Unterbleibt der Erfolg eines Werkvertrages, ohne dass eine der beiden Vertragsparteien Verschulden trifft, ist fraglich, wer von beiden die wirtschaftlichen Nachteile zu tragen hat, insbesondere, ob der Werklohn weiter geschuldet wird. Im geltenden Recht findet sich darauf keine starre Regelung, wonach die Frage stets zu bejahen oder stets zu verneinen ist, vielmehr finden sich zahlreiche Ausnahmeregelungen. So für „Umstände, die auf Seite des Bestellers liegen“, für die „Untauglichkeit des vom Besteller gegebenen Stoffes“, für „offenbar unrichtiger Anweisungen des Bestellers“ sowie für die Frage einer allfälligen Pauschalierung.
Die Kodifikation des ABGB zu Beginn und des deutschen BGB am Ende des 19. Jahrhunderts wurde stark vom römischen Recht beeinflusst. Dabei sind insbesondere im Werkvertragsrecht große Überstimmung mit bestimmten Digestenstellen festzustellen, in denen sich die römischen Juristen meist mit spezifisch bauwirtschaftlichen Problemstellungen beschäftigten. Relevanz kommt aber auch Fällen außerhalb des Anwendungsgebietes des heutigen Werkvertragsrechts zu, etwa zur Landpacht sowie zum Dienstvertrag. Bemerkenswert ist dabei, dass sich auch in den Digesten keine einheitlichen Antworten finden, es wird offensichtlich, dass zu dem Problemkreis bereits historisch große Uneinigkeit bestand.
Eine Beschäftigung mit den einschlägigen römisch-rechtlichen Ansätzen ist auch deshalb von Interesse, da viele Gedanken bereits von den pandektistischen Rechtswissenschaftlern des 19. Jahrhunderts noch vor Inkrafttreten des BGB ausformuliert wurden. Dies betrifft insbesondere die stark von Oertmann geprägte Sphärentheorie. Ein wesentliches Anliegen der vorliegenden Arbeit ist es, herauszufinden, inwieweit sich dieser „Sphärentheorie“ entsprechende Ansätze tatsächlich bei den römischen Juristen finden lassen.
Dabei ist der Blick auf die Sphärentheorie, ein durchwegs kritischer. Soweit sich mit der Sphärentheorie verwandte Gedanken tatsächlich bereits bei den Römern feststellen lassen, offenbaren diese bereits in diesem ursprünglichen Kontext ihre Schwächen für die Rechtssicherheit zutage treten. Gleiches gilt für verwandte Ansätze wie den Stoffmangel (Baugrundmangel), die untaugliche Bestellerweisung sowie die höhere Gewalt.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Werkvertrag Bauvertrag Gefahrtragung § 1168 ABGB § 1168a ABGB Sphärentheorie Geschichte der Sphärentheorie höhere Gewalt Baugrundrisiko Stoffmangel Weisungsmangel Pauschalpreisvertrag Einheitspreisvertrag Unmöglichkeit locatio conductio periculum vitium operis vitium soli Trichotomie der locatio conductio 7 locatio conductio operarum locatio conductio operarum
Autor*innen
Philipp Raphael Springer
Haupttitel (Deutsch)
Die Wurzeln der werkvertraglichen Gefahrtragung im römischen Bauvertragsrecht
Publikationsjahr
2017
Umfangsangabe
213 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Philipp Scheibelreiter ,
Richard Gamauf
AC Nummer
AC15131906
Utheses ID
45555
Studienkennzahl
UA | 783 | 101 | |
