Detailansicht

Der "Euthanasie"-Prozess gegen das Personal des Gaukrankenhauses Klagenfurt
das Verfahren gegen Dr. Franz Niedermoser
Bianca Kutej
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Lehramtsstudium UF Geschichte, Sozialkunde, Polit.Bildg. UF Deutsch
Betreuer*in
Bertrand Perz
Volltext herunterladen
Volltext in Browser öffnen
Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.52204
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-12490.48663.462953-7
Link zu u:search
(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Das Streben der nationalsozialistischen Herrschaft nach einer „deutschen, erbgesunden Rasse“ und die damit einhergehende Beseitigung „erbkranker“ Personen gipfelte in den NS-Euthanasieverbrechen der Jahre 1939 bis 1945. An der Tötung behinderter und kranker Frauen und Männer waren die regionalen Krankenanstalten und das jeweilige Pflegepersonal maßgeblich beteiligt. Im Gau Kärnten fielen im Gaukrankenhaus Klagenfurt 1350 Patientinnen und Patienten der „T4-Aktion“ und der nachfolgenden dezentralen NS-Euthanasie zum Opfer. Nach Ende der NS-Herrschaft wurde der verantwortliche Arzt, Dr. Franz Niedermoser, und zwölf Angehörige des Pflegepersonals im Außensenat Klagenfurt des Volksgerichts Graz der Tötung der Anstaltspatienten angeklagt. Das Gericht sah in Niedermoser den Hauptverantwortlichen der Massentötungen und sprach ihn folglich für den Tod mehrerer hundert Männer und Frauen schuldig. Die aktive Beteiligung Niedermosers an der NS-Euthanasie im Gaukrankenhaus stellte die Bearbeitung der „Behandlungsaufträge“ dar und damit die Auswahl der zur „Euthanasie“ bestimmten Pfleglinge. Vor Gericht gab Niedermoser in erster Linie den „Euthanasie“-Führererlass sowie den Befehlsnotstand als Rechtfertigungsgrund für sein Vorgehen an. Auch die kriegsbedingte Überforderung des Pflegepersonals wurde von dem Angeklagten als Entschuldigungsstrategie verwendet. Weder der Erlass Hitlers noch die Berufung auf den Befehlsnotstand wurden im Gerichtsurteil berücksichtigt, in welchem Niedermoser zum Tode verurteilt wurde.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
NS-Euthanasie Klagenfurt Niedermoser T4-Aktion Volksgerichtsprozess Nationalsozialismus
Autor*innen
Bianca Kutej
Haupttitel (Deutsch)
Der "Euthanasie"-Prozess gegen das Personal des Gaukrankenhauses Klagenfurt
Hauptuntertitel (Deutsch)
das Verfahren gegen Dr. Franz Niedermoser
Publikationsjahr
2018
Umfangsangabe
106 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Bertrand Perz
Klassifikation
15 Geschichte > 15.24 Zweiter Weltkrieg
AC Nummer
AC15063693
Utheses ID
46099
Studienkennzahl
UA | 190 | 313 | 333 |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1