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Schutz patentierbarer Gegenstände und Durchführung von Artikel 27 TRIPS im Welthandelsrecht
Tuvshinjargal Boldbaatar
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Europäisches u. Intern. Wirtschaftsrecht
Betreuer*in
Maria Elisabeth Sturm
DOI
10.25365/thesis.53631
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-23863.00973.634374-3
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Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums - in englischer Sprache „TRIPS“ Abkommen (Agreement on Trade Related-Aspects of Intellectual Property) ist ein internationales und immaterialgüterrechtliches Handelsabkommen der Mitgliedstaaten der WTO. Für alle 164 Mitgliedsländer der WTO ist dieses TRIPS-Abkommen gültig und stellt sicher, dass ein ausgeglichener Schutz zur Förderung der technischen Innovation und des Technologietransfers gleichermaßen gilt. Sowohl Erfinder als auch Nutzer eines Patents sollen profitieren und wirtschaftlicher und sozialer Wohlstand soll gesteigert werden.
Vorliegende Arbeit ist der Rahmen des Art.27 TRIPS bzw. über patentierfähige Gegenstände im TRIPS geschrieben worden. Der erste Abschnitt der Arbeit umfasst eine systematische Erfassung der Grundbegriffe und der historischen Entwicklung des Patentrechts. Sie zeigt die wörtliche Bedeutung des Begriffs „Patent“ auf Latein, Englisch und Deutsch, sowie die rechtlichen Zwecke und die historische Entwicklung des Patentrechts auf internationalen Ebenen historisch und chronologisch. Bislang ist bekannt, dass die ersten bekannten Patente 1331 in England und 1336 in Irland an Weber verliehen wurden. Die ersten Patentgesetze jedoch, die dem Erfinder einen Anspruch auf Patenterteilung gaben, ergingen erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts. In Folge entwickelte sich das Patentrecht als internationale Quelle der Pariser Übereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) bis hin zum TRIPS. Weiters wird gezeigt, was Eigentumstheorie, Offenbarungstheorie, Anspornungstheorie, Belohnungstheorie sind und was der wirtschaftliche und rechtpolitische Sinn und Zweck des Patentrechts ist. Patentblockaden, die auf die Sicherung des eigenen technologischen Spielraums gegenüber der Konkurrenz abstellen verfolgen das Ziel, Wettbewerber bei der Anwendung technologischer Entwicklungen zu behindern. Der zweite Abschnitt ist der Kernpunkt der Arbeit, der über die patentfähige Gegenstände Art.27.1., Art.27.2. und Art.27.3. TRIPS abstellt. Es wird gefragt, was patentfähige Gegenstände gemäß Art. 27 TRIPS sind, was die Voraussetzungen der Patentierbarkeit sind, sowie welche Ausschlussgründe und welche Ausnahmeregelungen es gibt.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Art.27 TRIPS Schutz und Durchführung patentierbare Gegenstände
Autor*innen
Tuvshinjargal Boldbaatar
Haupttitel (Deutsch)
Schutz patentierbarer Gegenstände und Durchführung von Artikel 27 TRIPS im Welthandelsrecht
Publikationsjahr
2018
Umfangsangabe
63 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Maria Elisabeth Sturm
Klassifikationen
86 Recht > 86.28 Gewerblicher Rechtsschutz, Verlagsrecht ,
86 Recht > 86.65 Wirtschaftsrecht
AC Nummer
AC15428273
Utheses ID
47378
Studienkennzahl
UA | 992 | 548 | |