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Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht in Österreich ab 2016
Derya Günes
Art der Arbeit
Masterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Masterstudium Betriebswirtschaft
Betreuer*in
Eduard Lechner
DOI
10.25365/thesis.54936
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-18774.88818.111952-2
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2015/16 wurde der Einkommenssteuertarif gesunken, und somit entstand das Erfordernis einer Gegenfinanzierung. Dies wurde durch die Änderungen im Zusammenhang mit der Einzelaufzeichnung von Bargeschäften sowie der Einführung einer Belegerteilungsverpflichtung und einer Registrierkassenpflicht ermöglicht. Durch die Dokumentation aller Geschäftsfälle sollen Abgabenkürzungen und Steuerbetrug verhindert werden. Ab dem 1. Jänner 2016 sind alle Unternehmer (Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte) verpflichtet, unabhängig von der Umsatzhöhe ihre Bargeschäfte einzeln aufzeichnen. Die größte Änderung war, dass nun nicht mehr nur betriebliche Einkünfte, sondern auch alle anderen Einkünfte von der Einzelaufzeichnungspflicht betroffen sind. Der neu verfasste § 131b BAO regelt die Registrierkassenpflicht. Es wird vorgeschrieben, dass alle Barumsätze künftig über ein elektronisches Aufzeichnungssystem (=“Registrierkasse“) einzeln erfasst werden. Die Registrierkassenpflicht gilt bei Jahresumsätzen ab 15.000 Euro pro Betrieb und Barumsätzen ab 7.500 Euro. Die Belegerteilungsverpflichtung nach § 132a BAO gilt ab dem ersten Barumsatz für jeden Unternehmer ab 1.1.2016. Ausnahmen von der Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht gibt es nur für Umsätze im Freien, Hütten-, Buschenschank-, Kantinenumsätzen und gewissen Automatenumsätzen. Neu in Österreich ist vor allem die Belegannahmeverpflichtung für Leistungsempfänger. Die Barbewegungsverordnung wurde überarbeitet und durch die Barumsatzverordnung ersetzt, während mit der neuen Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) Vorschriften eingeführt wurden, um einen Schutz der Registrierkassen gegen Manipulationen zu gewährleisten. Um die Umsetzung der neuen Regelungen bewirken zu können, wurde auch das Finanzstrafgesetz neu geregelt und um neue Straftatbestände erweitert. Für die Missachtung der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht drohen hohe Strafen, welche den Leistungserbringer und den Leistungsempfänger betreffen können.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Registrierkassenpflicht Belegerteilungspflicht Einzelaufzeichnungspflicht Barzahlungen Onlineshops Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten Abgabenrechtliche Konsequenzen Finanzstrafrechtliche Bestimmungen Registrierkassenpflicht für Betreiber von Sportanlagen Erleichterungen für gemeinnützige Sportvereine Manipulationsvorgänge Betrugsbekämpfung
Autor*innen
Derya Günes
Haupttitel (Deutsch)
Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht in Österreich ab 2016
Publikationsjahr
2018
Umfangsangabe
90 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Eduard Lechner
AC Nummer
AC15226851
Utheses ID
48556
Studienkennzahl
UA | 066 | 915 | |
