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Die Entwicklung des Gegenseitigkeitsprinzips am Beispiel der UNIQA
Jennifer Facol
Art der Arbeit
Masterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Masterstudium Internationale Betriebswirtschaft
Betreuer*in
Johann Brazda
DOI
10.25365/thesis.55029
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-21471.07664.860767-5
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Die folgende Arbeit behandelt die Entwicklung des Gegenseitigkeitsprinzips im Versicherungswesen am Beispiel des UNIQA Konzerns in drei Hauptkapiteln. Im ersten Hauptkapitel „Grundsatz der Gegenseitigkeit“ geht es vor allem um die Definition des Gegenseitigkeitsprinzips und die rechtlichen Rahmenbedingungen die derzeit dazu existieren. Nach heutiger Definition kann die Grundidee des schon damaligen gegenseitigen Risikozusammenschlusses an Hand dreier Grundaspekte charakterisiert werden. Diese Grundaspekte sind die Gleichbehandlung aller Mitglieder hinsichtlich ihrer zu zahlenden Beiträge oder Nachschüsse, die Selbstverwaltung die den Versicherungsnehmern die Möglichkeit brachte selbst an den Entscheidungen des Vereins beteiligt zu sein und ihnen als Mitglieder des Versicherungsvereins Beschlussfähigkeiten und Mitspracherechte einräumte und die Selbstverantwortung durch die Vereinsmitglieder in einem gewissen Ausmaß zu Nachschusszahlungen herangezogen werden konnten die sie aber gleichzeitig auch an der Auszahlung der Jahresüberschüsse beteiligte.
Das folgende Kapitel „Entwicklung des Gegenseitigkeitsprinzips am Beispiel der UNIQA“ wurde in verschiedene Zeitspannen hinsichtlich relevanter Meilensteile unterteilt. Den ersten wichtigen Meilenstein bildet die Einführung des Vereinspatents im Jahr 1852, welches erstmals konkrete Vorschriften für Versicherungsvereine verschriftlichte. Mit den Anfängen des Versicherungswesens auf Gegenseitigkeit entstanden auch die beiden Versicherungsvereine Austria Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und Collegialität Versicherung auf Gegenseitigkeit. Beide Versicherungsvereine sind heute noch als Privatstiftungen am UNIQA Konzern beteiligt und waren in vielen Bereichen maßgeblich an der Entwicklung neuer Gesetze oder Gesetzesnovellen beteiligt. Das Ziel dieser Arbeit ist es daher eine Entwicklung des Gegenseitigkeitsprinzips anhand dieser beiden Versicherungsvereine aufzuzeigen. In jeder Zeitspanne wird die Entwicklung der beiden Vereine beschrieben um anschließend die Entwicklung des Gegenseitigkeitsprinzips nachvollziehen zu können. Dafür wurde eine Analyse der Vereinssatzungen der Collegialität und Austria durchgeführt, die sich vor allem auf die drei Aspekte Gleichbehandlung, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung konzentriert und aufzeigen soll wie weit geschichtliche und gesetzliche Änderungen dazu beigetragen haben, dass diese beiden Versicherungsvereine und der Gegenseitigkeitsgedanke sich veränderten.
Im letzten Kapitel „Fazit“ werden die geschichtlichen Entwicklungen und die Satzungsanalysen der beiden Versicherungsvereine noch einmal kurz zusammengefasst um aufzuzeigen, ob der starke Gegenseitigkeitsgedanke von früher den Entwicklungen der Jahre standgehalten hat und in wie weit das Gegenseitigkeitsprinzip heute noch, bei großen Versicherern wie der UNIQA, vertreten ist.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Gegenseitigkeit Gegenseitigkeitsprinzip Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Gleichbehandlung Selbstverantwortung Selbstverwaltung Satzungsanalyse
Autor*innen
Jennifer Facol
Haupttitel (Deutsch)
Die Entwicklung des Gegenseitigkeitsprinzips am Beispiel der UNIQA
Publikationsjahr
2018
Umfangsangabe
109 Seiten : Illustrationen, Diagramme
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Johann Brazda
Klassifikation
85 Betriebswirtschaft > 85.00 Betriebswirtschaft: Allgemeines
AC Nummer
AC15246726
Utheses ID
48634
Studienkennzahl
UA | 066 | 914 | |