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Missbrauch von Formalvollmachten
Nicole Hofmann
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Josef Aicher
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.5651
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30332.53575.373666-9
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Formalvollmachten haben anders als rechtsgeschäftliche Vollmachten des bürgerlichen Rechts einen gesetzlich definierten Umfang und sind als unbeschränkbar ausgestaltet. Anwendungsfälle sind die Vertretungsmacht des aktienrechtlichen Vorstands, des Geschäftsführers der GmbH, des vertretungsbefugten Gesellschafters der Personengesellschaften und des Prokuristen. Wie weit die Unbeschränkbarkeit dieser Formalvollmachten geht ist seit jeher umstritten. Unter dem Schlagwort „Missbrauch der Vertretungsmacht“ werden in Lehre und Rechtsprechung Fälle diskutiert, in denen der Vertreter zwar wider das ihn intern bindenden Rechtsverhältniss (Auftrag, Weisung, Ermächtigung) aber innerhalb des gesetzlich definierten Umfangs der Vertretungsmacht mit einem Dritten im Namen des Vertretnen Geschäfte schließt. In Lehre und Rechtsprechung werden für eine Unwirksamkeit des durch den Vertreter geschlossenen Geschäfts unterschiedliche Kriterien vorausgesetzt. Auf Seiten des Vertreters wird einerseits Schädigungsabsicht verlangt, andererseits nur bloßes Überschreiten des Innenverhältnisses. Auf Seiten des Dritten wird Teilnahme an der Schädigung, Kenntnis der Schädigungsabsicht, fahrlässige Unkenntnis der Schädigungsabsicht, Kenntnis der Überschreitung des Innenverhältnisses oder fahrlässige Unkenntnis der Überschreitung des Innenverhältnisses verlangt. Ein Schwerpunkt dieser Dissertation liegt auf der historisch teleologischen Interpretation der Bestimmungen über die Unbeschränkbarkeit von Formalvollmachten. Durch die Klärung der gesetzgeberischen Motive werden die Möglichkeiten einer entsprechenden dogmatischen Basis für eine alfällige Unwirksamkeit des Vertretungsgeschäfts ausgelotet. Von der so ermittelten dogmatischen Grundlage kann als Ergebnis abgeleitet werden, dass de lege lata eine Unwirksamkeit nur dann angenommen werden darf, wenn auf Seiten des Vertreters Schädigungsabsicht vorliegt und der Dritte von dieser Schädigungsabsicht wusste.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Formalvollmacht Missbrauch der Vertretungsmacht Vollmachtsmissbrauch Vertretungsmacht des Vorstands Vertretungsmacht des Geschäftsführeres Kollusion Sittenwidrigkeit Rechtsmissbrauch
Autor*innen
Nicole Hofmann
Haupttitel (Deutsch)
Missbrauch von Formalvollmachten
Publikationsjahr
2008
Umfangsangabe
178, [2] S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Josef Aicher ,
Eva Gollob-Palten
Klassifikation
86 Recht > 86.20 Schuldrecht
AC Nummer
AC07870968
Utheses ID
5063
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1