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Missbrauch von Formalvollmachten
Nicole Hofmann
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Josef Aicher
DOI
10.25365/thesis.5651
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30332.53575.373666-9
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Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Formalvollmachten haben anders als rechtsgeschäftliche Vollmachten des bürgerlichen
Rechts einen gesetzlich definierten Umfang und sind als unbeschränkbar ausgestaltet.
Anwendungsfälle sind die Vertretungsmacht des aktienrechtlichen Vorstands, des
Geschäftsführers der GmbH, des vertretungsbefugten Gesellschafters der
Personengesellschaften und des Prokuristen.
Wie weit die Unbeschränkbarkeit dieser Formalvollmachten geht ist seit jeher
umstritten. Unter dem Schlagwort „Missbrauch der Vertretungsmacht“ werden in Lehre
und Rechtsprechung Fälle diskutiert, in denen der Vertreter zwar wider das ihn intern
bindenden Rechtsverhältniss (Auftrag, Weisung, Ermächtigung) aber innerhalb des
gesetzlich definierten Umfangs der Vertretungsmacht mit einem Dritten im Namen des
Vertretnen Geschäfte schließt.
In Lehre und Rechtsprechung werden für eine Unwirksamkeit des durch den Vertreter
geschlossenen Geschäfts unterschiedliche Kriterien vorausgesetzt. Auf Seiten des
Vertreters wird einerseits Schädigungsabsicht verlangt, andererseits nur bloßes
Überschreiten des Innenverhältnisses. Auf Seiten des Dritten wird Teilnahme an der
Schädigung, Kenntnis der Schädigungsabsicht, fahrlässige Unkenntnis der
Schädigungsabsicht, Kenntnis der Überschreitung des Innenverhältnisses oder
fahrlässige Unkenntnis der Überschreitung des Innenverhältnisses verlangt.
Ein Schwerpunkt dieser Dissertation liegt auf der historisch teleologischen
Interpretation der Bestimmungen über die Unbeschränkbarkeit von Formalvollmachten.
Durch die Klärung der gesetzgeberischen Motive werden die Möglichkeiten einer
entsprechenden dogmatischen Basis für eine alfällige Unwirksamkeit des
Vertretungsgeschäfts ausgelotet.
Von der so ermittelten dogmatischen Grundlage kann als Ergebnis abgeleitet werden,
dass de lege lata eine Unwirksamkeit nur dann angenommen werden darf, wenn auf
Seiten des Vertreters Schädigungsabsicht vorliegt und der Dritte von dieser
Schädigungsabsicht wusste.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Formalvollmacht Missbrauch der Vertretungsmacht Vollmachtsmissbrauch Vertretungsmacht des Vorstands Vertretungsmacht des Geschäftsführeres Kollusion Sittenwidrigkeit Rechtsmissbrauch
Autor*innen
Nicole Hofmann
Haupttitel (Deutsch)
Missbrauch von Formalvollmachten
Publikationsjahr
2008
Umfangsangabe
178, [2] S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Josef Aicher ,
Eva Gollob-Palten
Klassifikation
86 Recht > 86.20 Schuldrecht
AC Nummer
AC07870968
Utheses ID
5063
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
