Detailansicht
Zivile Konfliktbearbeitung
das Beispiel der Greensboro Truth and Reconciliation Commission
Friederike Esche
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Sozialwissenschaften
Betreuer*in
Otmar Höll
DOI
10.25365/thesis.5791
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29814.36991.299962-3
Link zu u:search
(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Wahrheits- und Versöhnungskommissionen nehmen eine zunehmend populäre Rolle in der Konfliktbearbeitung ein, vor allem in Staaten und Regionen, die von Konflikten und Kriegen heimgesucht werden und sich oftmals in Transformation hin zu einem demokratischen Staatswesen befinden. Ihr Grundsatz, durch Wahrheitsfindung und Aufdeckung einen Versöhnungsprozess einzuleiten, findet besonders in den letzten Jahren immer mehr Anklang und Zuspruch. In ihrem offiziellen Charakter, das heißt mit Unterstützung der Regierung oder einer anderen staatlichen Macht, können Wahrheits- und Versöhnungskommissionen teilweise weitreichende Machtbefugnisse und eine hohe Legitimation erhalten. Doch existieren neben den offiziellen auch inoffizielle Kommissionen und Wahrheitsfindungsprojekte, die zwar in ihrem Aufbau, ihrer Arbeit und ihrer Intention den offiziellen ähneln können, jedoch den entscheidenden Faktor, nämlich die Unterstützung einer staatlichen Macht, nicht besitzen und somit unabhängig davon handeln müssen. Eine solche inoffizielle Wahrheits- und Versöhnungskommission, die „Greensboro Truth and Reconciliation Commission“, die von 2004 bis 2006 in der Stadt Greensboro im US-Bundesstaat North Carolina tätig war, wird in dieser Diplomarbeit als Fallbeispiel vorgestellt. Die Gründung der Kommission geht auf einen Vorfall aus dem Jahr 1979 zurück, bei dem fünf Menschen erschossen und elf weiter schwer verletzt wurden, als es zu einer Auseinandersetzung zwischen Bürgerrechtsaktivisten und Ku-Klux-Klan- Mitgliedern sowie Anhängern der „American Nazi Party“ kam. Die „Greensboro Truth and Reconciliation Commission“ geht in ihrem inoffiziellen Status also allein auf die Gründung durch die Zivilgesellschaft zurück und stellt das Produkt einer Bürgerbewegung dar, die sich für die vollständige Aufklärung des Vorfalls von Greensboro einsetzte. Auch wenn die Tat schon über 25 Jahre zurück lag, konnte man im Rückblick weder von Aufklärung noch Gerechtigkeit sprechen, was tiefe Wunden in der Stadt hinterließ.
Um dem Forschungsinteresse nachzugehen, welche Konsequenzen sich aus dem inoffiziellen Status des Fallbeispiels ergeben, wird ein Vergleich zwischen der „Greensboro Truth and Reconciliation Commission“ und der südafrikanischen „Truth and Reconciliation Commission“ gezogen. Die südafrikanische Kommission bildet ein Beispiel mit offiziellem Status und fungierte als Vorbild für die Kommission in Greensboro. Der Vergleich wurde anhand von ausgesuchten Merkmalen beider Kommissionen durchgeführt, dabei wurde verdeutlicht, wie unterschiedlich die Machtbefugnisse einer Wahrheits- und Versöhnungskommission ausfallen können. Auf der einen Seite steht die offizielle Wahrheits- und Versöhnungskommission aus Südafrika, die Tätern Amnestie gewähren sowie Zeugen unter Zwang vorladen oder Beschlagnahmungen, sowie Durchsuchungen durch führen konnten. Auf der anderen Seite sieht man, mit welchen Schwierigkeiten die „Greensboro Truth and Reconciliation Commission“ zu kämpfen hatte, da sie nicht im Besitz solcher Befugnisse war und dies in ihrer Ausübung zu spüren bekam. Dennoch arbeitete sie mit großem Erfolg, weil sie von der Zivilgesellschaft getragen war und dadurch einen Prozess der Bewusstseinsänderung und der Versöhnung einleiten konnte.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Konfliktbearbeitung Wahrheits- und Versöhungskommission Zivilgesellschaft Unofficial Truth Projects
Autor*innen
Friederike Esche
Haupttitel (Deutsch)
Zivile Konfliktbearbeitung
Hauptuntertitel (Deutsch)
das Beispiel der Greensboro Truth and Reconciliation Commission
Publikationsjahr
2009
Umfangsangabe
VI, 119 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Otmar Höll
Klassifikation
89 Politologie > 89.76 Friedensforschung, Konfliktforschung
AC Nummer
AC07756552
Utheses ID
5193
Studienkennzahl
UA | 300 | | |