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Kurzfristige Vermietung
Klaudio Alexander Graf
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Wohn- und Immobilienrecht (MLS)
Betreuer*in
Stephanie Nitsch
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.59271
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-25097.18027.671877-8
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Die kurzfristigen Vermietungen im globalen und professionellen Umfang wurden für die privaten Anbieter von Unterkünften erst durch Plattformen wie Airbnb leicht möglich. Der Beweggrund, das eigene Zimmer oder die Wohnung zu vermieten, ist von monetären Gedanken geprägt. Erfolgt die kurzfristige Vermietung zB an Touristen, würde es zu einer Widmungsänderung kommen, da die Wohnung nicht mehr dem Wohnen sondern der Beherbergung dient. Abgesehen davon, dass eine Widmungsänderung die Zustimmungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer oder des Gerichts erforderlich macht, ist diese auch dann gegeben, wenn insb die schutzwürdigen Interessen der übrigen Wohnungseigentümer beeinträchtigt sein könnten. Gegen widerrechtlich vorgenommene Widmungsänderungen oder kurzfristige Vermietungen haben die übrigen Wohnungseigentümer einen Unterlassungsanspruch sowohl im Wohnungseigentum als auch schlichtem Miteigentum, des Weiteren steht im Wohnungseigentum noch die Möglichkeit der Ausschlussklage zu. Erfolgt die kurzfristige Vermietung in der Vollausnahme und Teilanwendung des MRG, kann diese vertraglich ausgeschlossen werden oder darf nicht zum Nachteil des Eigentümers erfolgen. Dem Eigentümer steht bei Zuwiderhandlungen ein Verwendungs- und Unterlassungsanspruch zu. Das Bestandsverhältnis kann nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden, jedoch stellt die unerlaubte Bestandsweitergabe bzw Untervermietung keinen wichtigen Grund dar. Die Wiener Bauordnungsnovelle 2018 hat die gesetzliche Neuerung gebracht, dass kurzfristige Vermietungen von Wohnungen zu Beherbergungszwecken in Wohnzonen untersagt sind. Erfolgt die kurzfristige Vermietung bis max 10 Fremdenbetten, ist eine Gewerbeberechtigung nicht erforderlich. Die Einkünfte aus der kurzfristigen Vermietung führen idR zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, welche in der Einkommensteuererklärung zu erfassen sind.
Abstract
(Englisch)
Short-term leases on a global and professional scale have become easily possible for private providers of accommodation through platforms such as Airbnb. The motive to rent your own room or apartment is characterized by monetary thoughts. If the short-term rental is carried out to tourists for example it will lead to a dedication change, since the apartment no longer serves for living but accommodation. Apart from the fact that a change of dedication requires the consent of the other homeowners or the court, it is also the case if the interests worthy of protection of the other homeowners could be impaired. The other apartment owners have a claim for injunctive relief both in condominium ownership as well as simple co-ownership against unlawful dedication changes or short-term lettings. If the short-term rental occurs in the full exemption and partial application of the Austrian tenancy law, this can be contractually excluded or must not be to the detriment of the owner. The existing tenancy can be terminated only for an important reason, however, the unauthorized transfer of the apartment or sublease is not an important reason. The Vienna building code amendment 2018 brought the legal innovation that short-term leases of apartments for accommodation purposes in residential areas are prohibited. In case of a short-term rental to a maximum of 10 guest beds a trade license is not required. The income from the short-term rental usually leads to income from letting and leasing, which has to be reported in the income tax return.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Englisch)
real estate short-term rent Airbnb
Schlagwörter
(Deutsch)
Immobilien kurzfristige Vermietung Airbnb MRG WEG Wohnrecht Bauordnung
Autor*innen
Klaudio Alexander Graf
Haupttitel (Deutsch)
Kurzfristige Vermietung
Publikationsjahr
2019
Umfangsangabe
101 Seiten : Illustrationen
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Stephanie Nitsch
Klassifikationen
86 Recht > 86.00 Recht: Allgemeines ,
86 Recht > 86.60 Raumordnungsrecht, Baurecht ,
86 Recht > 86.67 Gewerberecht ,
86 Recht > 86.73 Steuerrecht
AC Nummer
AC15722121
Utheses ID
52334
Studienkennzahl
UA | 992 | 362 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1