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Wissensvermittlung im Kloster
Norm und Praxis in religiösen Frauengemeinschaften des Hochmittelalters anhand dreier Fallbeispiele
Ana-Teresa Czernin
Art der Arbeit
Masterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Masterstudium Kunstgeschichte
Betreuer*in
Barbara Schedl
DOI
10.25365/thesis.61385
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-14730.81870.428060-9
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Beispiele wie der Hortus Deliciarum, der Guta-Sintram-Codex oder das Speculum Virginum
verdeutlichen den Stellenwert und Gebrauch monastischer Schriftwerke des 12. Jahrhunderts
auf sehr anschauliche Weise. Darüber hinaus geben sie auch Auskunft über den Stellenwert
der religiösen Frau im Hochmittelalter. Bereits im Jahr 816 war ein Versucht unternommen
worden, religiöse Frauenkommunitäten in der von Kaiser Ludwig dem Frommen eingeführten
Aachener Regel zu vereinheitlichen. Erstmals wurden hier rechtskräftige Regelungen für
kanonikale Frauengemeinschaften für das heutige Deutschland, Frankreich, die Schweiz und
Norditalien formuliert. Für Mönche und den Klerus galt die Benedikt Regel und eine eigens
erstellte Kanoniker Regel.
Für die Frauen wurde die sogenannte Institutio sanctimonialum neu zusammengestellt. Diese
Gemeinschaften dürfen allerdings nicht mit tatsächlichen Ordensverbänden verglichen
werden. Zwischen Stift und Kloster wurde normativ nicht unterschieden, die Regel wurde
vielmehr als „Leitrahmen mit Handlungsmöglichkeiten“ betrachtet und so führten die jeweils
unterschiedlichen Entstehungsumstände zu einer großen Vielfalt an Gebräuchen und auch
Tracht der Damen. Erst gegen Ende des 10. und 11. Jahrhunderts erfolgte eine langsame
Differenzierung zwischen den Optionen Benediktinerinnenkloster oder Frauenstift.4 Erst aber
mit dem Wormser Konkordat 1122 und spätestens dem zweiten Laterans Konzil von 1139
wurden die bis zu dem Zeitpunkt mehr oder weniger autonom existierenden religiösen
Gemeinschaften institutionalisiert. Wurde bei der institutio sanctimonialum erstmals der
Versuch unternommen, bestehende Gemeinschaften in eine einheitliche Form zu organisieren,
indem man sie unter die Observanz der Benediktiner stellte, so mussten sie jetzt einem
institutionellen Anspruch genügen; sie mögen zuvor nach spezifischen Gewohnheiten
(consuetudines) gelebt haben, nie aber nach einem bindenden Gelübde. Diese autonomen
Mikroorganismen wurden jetzt von Benediktinischen Reformverbänden (Hirsau),
reformierten Kanonikern (Augustiner Chorherren – und Frauen) sowie neu entstandenen
Orden (Zisterzienser) vereinheitlicht, institutionalisiert und dadurch auch kontrollierbarer
gemacht. Das gesamte 12. Jahrhundert bildete demnach eine Art Anpassungsphase mehr oder
weniger selbstbestimmter religiöser Frauengemeinschaften an frisch verordnete Klosterregeln.
Der Typus „Kloster“ kann terminologisch eigentlich erst ab dem 13. Jahrhundert klar
eingegrenzt werden.7 Zusammenfassend sind es also im Wesentlichen drei historisch
bedingte Umstände, in die meine Forschungsfrage eingebettet ist: Erstens, galt der
Frauenkonvent nach wie vor als einziger Ort, wo Frauen im Früh – und Hochmittelalter als
Autorinnen, Schreiberinnen und Malerinnen tätig sein konnten. Zweitens befand sich ein
Großteil dieser religiösen Frauengemeinschaften nun in einer Art Identitätskrise und drittens,
sahen sie sich durch die rigoros eingeführte Trennung der Geschlechter einer wachsenden
männliche Kontrolle innerhalb ihres religiösen Lebens konfrontiert.
Es soll untersucht werden, wie sich das Selbstverständnis vormals autonomer religiöser
Frauengemeinschaften in ihrer Position als nun Regelgebundene Klosterschwestern gewandelt
hatte und inwieweit Bild und Text der einzelnen Werke für eine tatsächlich erfolgte
Umsetzung der Kirchenreformatorischen Postulate sprechen. Es wird sich zeigen, dass die
Grenze zwischen Hof und Kloster nicht stringent verläuft. Die Hervorhebung des elitären
Familienhintergrunds der Admonter magistra, die Präsenz von Herrad von Landsberg am
königlichen Hof Friedrichs I, ihre Gründung von Truttenhausen, dem „Hauskloster“ der
Familie Landsberg - all das spricht für den Fortbestand ständisch orientierter Stifte im 12.
Jahrhundert, die nach wie vor dem dreihundert Jahre alten Postulat der institutio
sanctiomoniales bzw. der institutio forma entsprachen.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Herrad von Landsberg Hortus Deliciarum Guta und Sintram Codex Jungfrauenspiegel Speculum Virginum Bildung Literatur Frauen Kloster Hochmittelalter
Autor*innen
Ana-Teresa Czernin
Haupttitel (Deutsch)
Wissensvermittlung im Kloster
Hauptuntertitel (Deutsch)
Norm und Praxis in religiösen Frauengemeinschaften des Hochmittelalters anhand dreier Fallbeispiele
Publikationsjahr
2020
Umfangsangabe
125 Seiten, 25 ungezählte Seiten : Illustrationen
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Barbara Schedl
Klassifikation
20 Kunstwissenschaften > 20.10 Kunst und Gesellschaft
AC Nummer
AC15730733
Utheses ID
54242
Studienkennzahl
UA | 066 | 835 | |