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Die Umfinanzierung im WGG
Wolfgang Vanecek
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Wohn- und Immobilienrecht (LL.M.)
Betreuer*in
Andreas Sommer
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.61998
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-21512.44236.369254-4
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Bauvereinigungen sind nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verpflichtet, bestehende Darlehenskonditionen entsprechend der Entwicklung am Kapitalmarkt, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nachzuverhandeln. Sofern diese Verhandlungen nicht zum gewünschten Ergebnis führen, sind weitergehende Maßnahmen erforderlich, um langfristig sozial verträgliche Mieten gewährleisten zu können. Der Gesetzgeber hat sukzessive das Prinzip der „Versteinerung“ der Ursprungsfinanzierung aufgeweicht und gesetzliche Rahmenbedingungen für eine nachträgliche Änderung der ursprünglichen Finanzierungsstruktur geschaffen. Im Ergebnis können Bauvereinigungen die gesamte ursprüngliche Finanzierungsstruktur nachträglich ändern. Die Entscheidung hierzu steht grundsätzlich in Ermessen der jeweiligen Bauvereinigung. Nach der Intention des Gesetzgebers sollen Umfinanzierungsmaßnahmen zu einer Entgeltsenkung führen. Das Prinzip der „Versteinerung“ der Ursprungsfinanzierung wirkt im Falle von Umfinanzierungen daher insofern weiter, als sich dadurch das periodisch insgesamt zu leistende Entgelt grundsätzlich nicht erhöhen darf. Erhöhungen bedürfen – sofern sie vom Gesetzgeber für zulässig erklärt werden – generell der Zustimmung des Mieters. Hievon macht der Gesetzgeber lediglich für sachlich notwendige Umfinanzierungen eine Ausnahme.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Umfinanzierung Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Autor*innen
Wolfgang Vanecek
Haupttitel (Deutsch)
Die Umfinanzierung im WGG
Publikationsjahr
2020
Umfangsangabe
IV, 64, V-VI Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Andreas Sommer
Klassifikation
86 Recht > 86.18 Privatrecht: Allgemeines
AC Nummer
AC16082152
Utheses ID
54809
Studienkennzahl
UA | 992 | 361 | |
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