Detailansicht
Der Ausschluss des Wohnungseigentümers aus verfahrensrechtlicher Sicht
Roja Claudia Fehringer-Missaghi
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Wohn- und Immobilienrecht (LL.M.)
Betreuer*in
Christian Markl
DOI
10.25365/thesis.63225
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-16292.42376.363566-0
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Die Ausschlussklage nach § 36 WEG 2002 steht den übrigen Mit- bzw Wohnungseigentümern ob des Ausschlusses der Teilungsklage bei aufrechtem Wohnungseigentum als eine Art Äquivalent offen, um einen ob seines Verhaltens die Gemeinschaft zu sehr belastenden Teilhaber derselben aus dieser ausschließen zu können.
Die Arbeit umfasst einen Überblick über die zentralen formell-rechtlichen sowie verfahrensrechtlichen Fragen von allfälligen auch vorprozessual zu erfüllenden geschriebenen sowie ungeschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen des Ausschlussverfahrens nach § 36 WEG 2002 bis hin zum rechtskräftigen Urteil und dessen exekutive Durchsetzung. Der Fokus liegt neben der Behandlung der Gerichtszuständigkeiten, der Aktiv- und Passivlegitimation unter Berücksichtigung der Sonderfragen im Zusammenhang mit der Eigentümerpartnerschaft, der Möglichkeiten des einzelnen Mit- bzw Wohnungseigentümers samt einem Exkurs zur Frage der Analogiefähigkeit bei schlichtem Miteigentum, auf der Darstellung der Mehrheitsbildung im Rahmen der Gemeinschaft, der Auswirkungen allfälliger Änderungen in der Zusammensetzung der Eigentümergemeinschaft im Laufe des Verfahrens auf dasselbe sowie der Minderheitenrechte.
Die Aufgabe des Verfahrensrechtes ist nicht Selbstzweck, sondern besteht in einer „dienenden“ Funktion, bestmöglich Rechte und Ansprüche des materiellen Rechtes durchzusetzen zu können.
Die herrschende verfahrensrechtliche Ansicht, wonach die Ausschlussklage nach § 36 WEG 2002 nicht unter den Gerichtsstand der gelegenen Sache zu subsumieren sowie die Qualifikation der Mehrheit der Wohnungseigentümer als Streitgenossenschaft und einheitliche Streitpartei samt damit einhergehendem prozessualem Günstigkeitsprinzip nach § 14 ZPO bei Säumigkeit eines oder mehrerer Streitgenossen soll aber keinesfalls eine anzustrebende materiell-rechtliche Einigung der Wohnungseigentümer im Sinne eines weiteren gedeihlichen Zusammenlebens hindern.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Ausschlussklage Wohnungseigentum Gerichtszuständigkeit Klagslegitimation Willensbildung Titelerwirkung Zwangsvollstreckung
Autor*innen
Roja Claudia Fehringer-Missaghi
Haupttitel (Deutsch)
Der Ausschluss des Wohnungseigentümers aus verfahrensrechtlicher Sicht
Publikationsjahr
2020
Umfangsangabe
83 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Christian Markl
Klassifikationen
86 Recht > 86.15 Allgemeines Prozessrecht, Zivilprozess ,
86 Recht > 86.18 Privatrecht: Allgemeines
AC Nummer
AC16143400
Utheses ID
56080
Studienkennzahl
UA | 992 | 361 | |
