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Die außerbetriebliche Sphäre einer Kapitalgesellschaft bei der Vermietung an Gesellschafter
Elisabeth Hütter
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Wohn- und Immobilienrecht (LL.M.)
Betreuer*in
Peter Denk
DOI
10.25365/thesis.66213
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-11486.61017.734664-0
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Seit dem VwGH-Erkenntnis vom 20.6.2000 besteht die Möglichkeit des Vorliegens einer außerbetrieblichen Sphäre bei Kapitalgesellschaften. Betrachtet man die bisherige Judikatur des VwGH zur Immobilienvermietung an Anteilseigner, so kann festgehalten werden, dass sich diese im Laufe der Zeit fundamental geändert hat. In einer Reihe von Erkenntnissen zur Vermietung von Immobilien durch Kapitalgesellschaften an Anteilseigner oder Nahestehende, entwickelte der VwGH die Ansicht, dass vom Vorliegen eines funktionierenden Mietenmarktes die Wahl des Maßstabs für die Beurteilung, ob die Überlassung fremdüblich erfolgt, abhängt. Das Vorhandensein und der Nachweis eines funktionierenden Mietenmarktes ist daher für die weitere abgabenrechtliche Qualifikation der Fremdüblichkeit des bezahlten Mietentgelts wesentlich. Umsatzsteuerlich ist zu beachten, dass Leistungen, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben sind, vom Vorsteuerabzug ausgenommen sind. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob im jeweiligen Fall eine missbräuchliche Praxis vorliegt. Verfahrensrechtlich sollte besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass gewisse Konstellationen dazu führen können, dass dem Abgabenpflichtigen eine erhöhte Offenlegungs-, Mitwirkungs-, Beweismittelvorsorge- bzw Beweismittelbeschaffungspflicht auferlegt wird.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Immobilienrecht Steuerrecht Körperschaften außerbetriebliche Sphäre
Autor*innen
Elisabeth Hütter
Haupttitel (Deutsch)
Die außerbetriebliche Sphäre einer Kapitalgesellschaft bei der Vermietung an Gesellschafter
Publikationsjahr
2021
Umfangsangabe
62 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Peter Denk
Klassifikation
86 Recht > 86.73 Steuerrecht
AC Nummer
AC16339465
Utheses ID
58651
Studienkennzahl
UA | 992 | 361 | |
