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Unentgeltliche Übertragungen im Wohnungseigentum
Diana Hayat
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Wohn- und Immobilienrecht (LL.M.) [Vollzeit]
Betreuer*in
Helmut Ofner
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.70474
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-11215.86332.782848-3
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Wohn- und Mietrecht spielen eine wesentliche Rolle in unserer Gesellschaft, da ein Großteil der Menschen im Laufe des Lebens einen gewissen Bezug zum Wohnrecht haben, sei es als Mieter, als Vermieter, als Eigentümer oder als Erbe. Außerdem interessieren sich immer mehr Menschen mit dem Kauf bzw Verkauf einer Immobilie. IdR werden entgeltliche, unentgeltliche und teilentgeltliche Grundstücksübertragungen voneinander unterschieden. Wohnungseigentümer können grds ihre Grundstücke unentgeltlich an die nächste Generation durch Vererbung oder Verschenkung weitergeben. Dies ist jedoch häufig mit gewissen Abgaben für die neuen Erwerber verbunden. Sowohl die Veräußerung eines Grundstückes als auch die Schenkung bzw der Erwerb einer Liegenschaft von Todes wegen ist grunderwerbsteuerpflichtig. Seit August 2008 gibt es keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr, und aufgrund dessen hat der Gesetzgeber im GrEStG für unentgeltliche Grundstücksübertragungen Sonderregelungen bestimmt. Man spricht von Unentgeltlichkeit, wenn die Gegenleistung nicht mehr als 30% des Grundstückswertes beträgt. Für diese Art des Grundstückserwerbes wird der sogenannte begünstigte Stufentarif herangezogen, welcher zu einer geringeren Steuerlast führt. Wer somit ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung erwirbt, sollte die Nebenkosten nicht außer Acht lassen, denn die Mitkalkulation des zusätzlich anfallenden Betrages der GrESt macht einen wesentlichen Teil der Nebenkosten aus. Bei der Übertragung von Liegenschaften im Familienkreis handelt es sich um ein komplexes Thema, da viele verschiedene Faktoren eine Rolle spielen und zunächst einige Abgrenzungen durchgeführt werden müssen. Es stellt sich die Frage: Was ist nun die beste Möglichkeit eine Immobilie unentgeltlich innerhalb der Familie weiterzugeben? Dies ist nicht leicht zu beantworten, denn jeder Fall ist individuell zu behandeln und es hängt grds von den konkreten Umständen der Situation ab. Zunächst kommt es aber natürlich auf den Willen des Erblassers an, denn wie in der Arbeit beschrieben, gibt es verschiedenste Möglichkeiten der Verschenkung und Vererbung. Weitere Fragen, die im Vorhinein geklärt werden sollten, sind: Ist ein Testament vorhanden oder kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? Möchte der Erblasser noch zu Lebzeiten weitergeben? Was ist steuerrechtlich die beste Option? Behält sich der Eigentümer ein Fruchtgenussrecht, Gebrauchsrecht, Wohnungsrecht bzw ein Belastungs- und Veräußerungsverbot vor? Was passiert, wenn es zu einer Gesetzesänderung kommt und sich die Rechtslage plötzlich ändert? All diese Punkte haben einen Einfluss auf die Antwort, ob bzw in welcher Form und mit welcher Steuerhöhe eine Immobilie übertragen werden kann. Weiters sind die diversen Bewertungsverfahren von Grundstücken zu erwähnen, da die genaue Bewertung einer Immobilie bei Grundstücksübertragungen essenziell ist. Die Anzahl der Gerichtsentscheidungen betreffend unentgeltlichen Liegenschaftsübertragungen im Wohnungseigentum ist nahezu unüberschaubar. In den meisten Fällen ist die Beurteilung der jeweiligen Sachverhalte und der damit verbundenen Rechtsfolgen einzelfallsabhängig. Meines Erachtens ist es faszinierend zu beobachten, wie sehr sich sowohl das Wohnungseigentumsrecht als auch das Erbrecht im Laufe der Zeit entwickelt haben. Vor nicht allzu langer Zeit gab es noch die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einheitlichen Steuersätzen. Heute wird der sogenannte Stufentarif für unentgeltliche Erwerbe von Grundstücken angewendet, wo die Steuer im Familienverband für die ersten EUR 250.000 0,5%, für die nächsten EUR 150.000 2% und darüber hinaus (ab EUR 400.000) 3,5% des Grundstückswertes beträgt. Außerhalb des Familienverbandes wird der Normaltarif von 3,5% angewendet.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Unentgeltliche Grundstücksübertragungen Vererbung und Verschenkung von Immobilien
Autor*innen
Diana Hayat
Haupttitel (Deutsch)
Unentgeltliche Übertragungen im Wohnungseigentum
Publikationsjahr
2021
Umfangsangabe
VII, 74 Seiten : Illustrationen
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Helmut Ofner
Klassifikationen
86 Recht > 86.00 Recht: Allgemeines ,
86 Recht > 86.21 Sachenrecht ,
86 Recht > 86.22 Familienrecht ,
86 Recht > 86.23 Erbrecht ,
86 Recht > 86.73 Steuerrecht ,
86 Recht > 86.99 Recht: Sonstiges
AC Nummer
AC16485888
Utheses ID
60613
Studienkennzahl
UA | 992 | 361 | |
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