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COVID-19 - Unterschiede der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Investitionsprämien im Vergleich zur internationalen Rechnungslegung
eine kritische und prinzipienhafte Analyse
Nina Sarac
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Steuerrecht und Rechnungswesen (LL.M.) [Vollzeit]
Betreuer*in
Sabine Urnik
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.70720
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-11250.13313.717044-1
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Die gegenständliche Master-Thesis setzt sich mit den wichtigsten Aspekten und Fragestellungen bei der Umsetzung der neuen Förderungsrichtlinie "COVID-19-Investitionsprämie für Unter-nehmen" in die österreichischen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften zusammen. Einleitend gibt diese Arbeit einen Überblick über die Investitionsprämie dem Grunde und der Höhe nach. Der Fokus der Arbeit liegt auf den Grundfragen der Bilanzierung und Bewertung der COVID-19-Investitionsprämie nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften aus Sicht des bilanzierenden Unternehmens. Zu diesem Zweck wird erklärt, zu welchem Zeitpunkt die Investitionsprämie einzubuchen ist, sowie die Problematik in Verbindung mit der Verwen-dung der Brutto- und Nettomethode thematisiert, mit dem Ziel, die bilanzielle Abbildung in der nationalen und internationalen Rechnungslegung im Kontext der jeweiligen zugrunde zu legen-den Prinzipien kritisch zu würdigen. Anschließend wird die Folgebewertung der geförderten Vermögensgegenstände erläutert und miteinander verglichen. Dabei wird auf die Problematik bei der Folgebewertung der bezuschussten Vermögensgegenstände im Falle einer außerplanmäßigen Abschreibung und Wertaufholung eingegangen. Aus der vorliegenden Arbeit kann der Schluss gezogen werden, dass insgesamt betrachtet eine Übereinstimmung zwischen einer unternehmensrechtlichen Lösung (UGB) und den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS 20) besteht. Beim erstmaligen Ansatz der Investitionsprämie kann es bei der Bilanzierung nach UGB aufgrund des Vorsichtsprinzips zu einer späteren Akti-vierung des Förderungsanspruchs als nach IAS kommen. Weder nach UGB noch nach IAS 20 ist eine sofortige erfolgswirksame Erfassung des Investitionszuschusses zulässig, sodass die beiden Rechnungslegungsvorschriften eine abschreibungsproportionale Zuschussrealisation vorsehen. Der wesentliche Unterschied ergibt sich jedoch bei der Folgebewertung der geförderten Vermö-gensgegenstände bei Anwendung des Neubewertungsmodells im internationalen Jahresabschluss, da ein solches Modell das UGB nicht kennt. Demnach ergibt sich auch innerhalb von internatio-nalen Jahresabschlüssen Unterschiede in Abhängigkeit davon, welches Modell angewandt wird, weil mit diesen zwei Bewertungsmodellen nicht den gleichen Prinzipen gefolgt werden.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
COVID-19-Investitionsprämie Bilanzierung und Bewertung der geförderten Vermögensgegenstände
Autor*innen
Nina Sarac
Haupttitel (Deutsch)
COVID-19 - Unterschiede der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Investitionsprämien im Vergleich zur internationalen Rechnungslegung
Hauptuntertitel (Deutsch)
eine kritische und prinzipienhafte Analyse
Publikationsjahr
2021
Umfangsangabe
VII, 87 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Sabine Urnik
Klassifikation
85 Betriebswirtschaft > 85.25 Betriebliches Rechnungswesen
AC Nummer
AC16504018
Utheses ID
61073
Studienkennzahl
UA | 992 | 984 | |
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