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Arbeitsrechtliche Aspekte von Mitarbeitersharing (Arbeitgeberzusammenschlüsse)
Michael Trinko
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Doktoratsstudium Rechtswissenschaften
Betreuer*in
Martin Gruber-Risak
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.71599
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-13064.17486.926852-8
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Unterschiedliche gesellschaftliche, wirtschaftliche und digitale Entwicklungen führen dazu, dass neue Arbeitsformen entstehen, die sich vom unbefristeten zweipersonalen Vollzeitarbeitsverhältnis entfernen. Allerdings muss nicht jede neue Form der Arbeitsorganisation zwangsläufig davon abweichen, wie sich etwa beim „Employee-Sharing“ auch „Mitarbeitersharing“ oder „Arbeitgeberzusammenschluss“ genannt, zeigt. Hierfür gründet eine Gruppe von Unternehmen einen sogenannten Arbeitgeberzusammenschluss (AGZ), um ihren stunden- bzw tageweisen Personalbedarf in den einzelnen Unternehmen zusammenzufassen um dadurch gemeinschaftlich einen unbefristeten Vollzeitarbeitsplatz zu schaffen. Als formeller Arbeitgeber koordiniert der Arbeitgeberzusammenschluss die Arbeitseinsätze der Arbeitnehmer bei den einzelnen Mitgliedsunternehmen Diese leisten im Gegenzug eine finanzielle Abgeltung an den Arbeitgeberzusammenschluss. Prima facie weist das Modell Arbeitgeberzusammenschluss Ähnlichkeiten mit jenem der Arbeitskräfteüberlassung auf. Unterschiede ergeben sich jedoch dadurch, dass bei einem Arbeitgeberzusammenschluss die Arbeitnehmer schon bei ihrer Anstellung wissen, in welchen Unternehmen sie eingesetzt werden und dass der Arbeitgeberzusammenschluss nicht darauf ausgerichtet ist, aus der Koordinierung der einzelnen Arbeitnehmer für die jeweiligen Mitgliedsbetriebe einen Gewinn zu erwirtschaften. In der vorliegenden Arbeit wird in einem ersten Schritt erörtert, ob ein Arbeitgeberzusammenschluss unter den Geltungsbereich des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes fällt. Weiters wird geprüft, ob trotz der nicht gewinnorientierten Ausrichtung des Arbeitgeberzusammenschlusses eine gewerbsmäßige Tätigkeit iSd Gewerbeordnung vorliegt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden dann in einem weiteren Schritt für die praktisch höchst relevante Fragestellung der Entgeltfestsetzung im Arbeitgeberzusammenschluss herangezogen. Geprüft wird weiters, ob ein Arbeitgeberzusammenschluss als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet werden kann und welche Auswirkungen sich durch die mangelnde Rechtsfähigkeit hinsichtlich der Arbeitgeberfunktionen ergeben. Abschließend werden die gesetzlichen Bestimmungen des „neuen“ Landarbeitsgesetzes dargestellt, welches seit 1.7.2021 die Möglichkeit der Gründung von Arbeitgeberzusammenschlüssen in der Land- und Forstwirtschaft vorsieht.
Abstract
(Englisch)
Different social, economic and digital developments are leading to the emergence of new forms of work that depart from regular two-party full-time employment. However, not every new form of organizing work necessarily deviates from this, as can be seen, for example, in the case of 'employee sharing' or 'employer association' (Arbeitgeberzusammenschluss). In this case, a group of companies establishes a so-called employer association in order to combine their hourly or daily staffing requirements in the individual companies and thereby jointly create a permanent full-time position. As a formal employer, the employers' association coordinates the work assignments of the employees with the individual member companies, which in return make a financial contribution to the employers' association to cover the costs. Prima facie the employer association model has similarities with temporary employment agencies. However, differences arise from the fact that in an employer association, employees already know at the time of their recruitment to which companies they will be deployed. Another distinctive feature is that the employers' association is not designed to generate profit from the coordination of employees for the respective member companies. In this thesis, the first step is to discuss whether an employers' association falls within the scope of the Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (Temporary Agency Work Act). Furthermore, it will be examined whether - despite the non-profit orientation of the employers' associations - a commercial activity as defined by the Gewerbeordnung (Commercial Code) exists. In a further step, the insights gained from this will be used to answer the highly relevant question of determining remuneration of employees employed by an employers' association. Moreover, it will be examined whether an employer association can be established as a Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Civil Law Partnership) and what effects result from the lack of legal capacity with regard to the employer functions. Finally, the special legal provisions of the Landarbeitsgesetz (Agricultural Labor Act) are examined, which provide the possibility of establishing employer associations in agriculture and forestry as of July 1, 2021.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Arbeitgeberzusammenschlüsse AGZ Mitarbeitersharing
Autor*innen
Michael Trinko
Haupttitel (Deutsch)
Arbeitsrechtliche Aspekte von Mitarbeitersharing (Arbeitgeberzusammenschlüsse)
Publikationsjahr
2021
Umfangsangabe
XVI, 211 Seiten : Illustrationen
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Michaela Windisch-Graetz ,
Elias Felten
Klassifikation
86 Recht > 86.77 Arbeitsrecht: Sonstiges
AC Nummer
AC16567420
Utheses ID
61604
Studienkennzahl
UA | 783 | 101 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1