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Verständlichkeitsanalyse der japanischen und deutschen Rechtssprache
Textverständlichkeit und verständlichkeitsrelevante Faktoren des japanischen und österreichischen Schuldrechts
Lennart-Pascal Hruska
Art der Arbeit
Magisterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Sepp Linhart
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.7027
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30196.93742.936269-2
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Rechtstexte und die darin vorkommende juristische Fachsprache gelten sowohl im Deutschen als auch im Japanischen gleichermaßen als besonders schwer verständlich. Die verständlichkeitsrelevanten Faktoren und damit das Ausmaß der Textverständlichkeit scheinen jedoch unterschiedlich zu sein. In der deutschen Rechtssprache stellt die in Folge der zahlreichen Hypotaxen entstandene schlechte Satzstruktur ein wesentliches Charakteristikum dar, während sich im Japanischen die Terminologie sehr stark vom alltagssprachlichen Wortschatz unterscheidet. Daraus ergeben sich drei Hypothesen, die mit dieser Arbeit beantwortet werden sollen: Erstens sind es in der japanischen Rechtssprache vor allem die Fachbegriffe, welche das Verständnis erschweren. Zweitens vermindert in der deutschen Rechtssprache vor allem die schlechte Satzstruktur die Verständlichkeit. Darauf aufbauend, bildet sich eine dritte Hypothese. Da die Textverständlichkeit im Deutschen durch die langen Sätze vermindert wird, während im Japanischen aufgrund unbekannter Termini bereits die grundlegenden Bestandteile des Textes unverständlich sind, ist davon auszugehen, dass die juristische Fachsprache im Japanischen weniger verständlich ist als die im Deutschen. Zur Beantwortung der Hypothesen wurde eine Befragung mit 25 japanischen und 20 österreichischen Probanden durchgeführt. Ihr Textverständnis wurde mit einem Wortschatztest, einer freien Wiedergabe von Rechtstexten, einem Praxisfall und einem modifizierten Ratingverfahren erhoben. Die Ergebnisse sprechen für die erste Hypothese. Sowohl bei der Paraphrasierung von gelesenen Rechtstexten als auch beim Lösen eines Sachverhalts anhand von Paragraphen erweisen sich im Japanischen die Termini als Hauptursache für ein misslungenes Textverständnis. Schuldrechtliche Begriffe wie bensai (Tilgung) oder Verweise auf andere Gesetzesstellen beeinträchtigten dabei vor allem das Verständnis. Bei der Paraphrasierung lassen sich weiters nur drei von insgesamt zehn Paragraphen finden, in denen die Termini nicht das Verständnis maßgeblich beeinträchtigen. Die japanischen Probanden stuften ebenfalls Fachbegriffe als das größte Hindernis ein. 238 Unter den Fachbegriffen lassen sich die Textelemente finden, die für den Großteil der Probanden ein Problem darstellen. Der Wortschatztest zeigt allerdings, dass die vermeintliche Schwäche der japanischen Rechtssprache, sprich die Fachbegriffe, aufgrund ihrer Verschriftlichung mittels der Kanji (chinesischen Schriftzeichen im Japanischen) es juristischen Laien stellenweise ermöglicht, auch unbekannte Begriffe richtig zu verstehen. Misslingt jedoch die Deutung, hat dies ein Missverstehen zur Folge. Die zweite Hypothese muss verneint werden. Die Satzstruktur stellt in der deutschen Rechtssprache einen verständlichkeitsmindernden Faktor dar, andere sind jedoch weitaus entscheidender. Der Wortschatztest weist auf erhebliche Lücken in den Wortkenntnissen der Probanden hin. Selbst alltägliche Begriffe, wie zum Beispiel Gewährleistung, wurden nicht korrekt umschrieben. Es konnte ebenfalls keine Korrelation zwischen der Richtigkeit der Paraphrasierungen von Rechtstexten und deren Satzstruktur oder der Einstufung der Schwierigkeit von Textelementen seitens der Probanden und der Satzstruktur festgestellt werden. Ein Einfluss der Satzstruktur lässt sich lediglich in einem von neun zu umschreibenden Paragraphen und in dem für die Lösung des Sachverhalts notwendigen Paragraphen feststellen. Die wesentlichsten verständlichkeitsrelevanten Faktoren sind die Terminologie, eine mangelnden Realisierung von Kohäsion sowie damit zusammenhängenden makrostrukturellen Probleme. Die dritte Hypothese lässt sich nicht bestätigen. Die japanischen Probanden verfügten über bessere Wortschatzkenntnisse, bessere bis gleich gute Leistungen bei den Paraphrasierungen von Rechtstexten und gleich gute Leistungen bei der Lösung des Praxisfalls. Mit Ausnahme der Paraphrasierung von den Paragraphen über die Schenkung weist kein Test auf eine bessere Verständlichkeit der deutschen Rechtssprache hin. Die Ergebnisse zeigen vielmehr eine bessere Verständlichkeit der japanischen Rechtssprache auf.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Japanisch Deutsch Rechtssprache Verständlichkeit Textverständlichkeit Fachsprache Textsorte
Autor*innen
Lennart-Pascal Hruska
Haupttitel (Deutsch)
Verständlichkeitsanalyse der japanischen und deutschen Rechtssprache
Hauptuntertitel (Deutsch)
Textverständlichkeit und verständlichkeitsrelevante Faktoren des japanischen und österreichischen Schuldrechts
Publikationsjahr
2009
Umfangsangabe
239 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Sepp Linhart
Klassifikationen
17 Sprach- und Literaturwissenschaft > 17.14 Vergleichende Sprachwissenschaft ,
18 Einzelne Sprachen und Literaturen > 18.09 Deutsche Sprache ,
18 Einzelne Sprachen und Literaturen > 18.91 Japanische Sprache und Literatur ,
73 Ethnologie > 73.71 Recht, Normen ,
86 Recht > 86.05 Rechtssoziologie, Rechtspsychologie
AC Nummer
AC07899893
Utheses ID
6356
Studienkennzahl
UA | 066 | 843 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1