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Problembereiche der Einkünftezuordnung und -ermittlung von Influencern, Bloggern & Co
Iris Hrachowina
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Steuerrecht und Rechnungswesen (LL.M.) [Vollzeit]
Betreuer*in
Sabine Urnik
DOI
10.25365/thesis.72622
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-17025.79303.663710-6
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
In der gegenständlichen Arbeit wird das neue Berufsbild der Influencer im Zusammenhang mit möglichen Einkunftsarten und steuerlichen Besonderheiten bei der Einkünfteermittlung behandelt. Eine pauschale Antwort auf die Frage nach „der“ Einkunftsart von Influencern kann aufgrund der unterschiedlichen Tätigkeitsbilder von Influencern nicht gefunden werden. Da Influencer-Tätigkeiten jedoch vorrangig einen Werbecharakter aufweisen, wird der Schluss gezogen, dass Influencer in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 23 EStG erzielen. Des Weiteren sind noch Einkünfte aus selbständiger Arbeit iSd § 22 Z 1 lit a EStG, und zwar im Wesentlichen Einkünfte aus schriftstellerischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Tätigkeit, und iSd § 22 Z 1 lit b EStG, und zwar Einkünfte aus Katalogberufen des Journalisten und Bildberichterstatters, sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSd § 25 EStG denk-bar. Steuerliche Besonderheiten im Kontext von Tätigkeitsbereichen eines Influencer ergeben sich insbesondere im Zusammenhang mit Abgrenzungsproblemen bei Zusammentreffen von Tatbeständen verschiedener Einkunftsarten oder im Zusammenhang mit Abgrenzungsproblemen zur Liebhaberei. Als weitere steuerliche Besonderheiten konnten Betriebseinnahmen der Influencer in Form von Tauscheinnahmen oder Geschenken, sowie die Privatentnahme (Wirtschaftsgut- und Nutzungsentnahme) von erhaltenen Wirtschaftsgütern ausgemacht werden. Darüber hinaus stellen auch die Betriebsausgaben im Kontext von § 20 EStG, und zwar vor-wiegend Arbeits- und Betriebsmittel, Fahrt- und Reisekosten, sowie Betriebsausgaben aus dem Privatbereich, eine steuerliche Besonderheit für Influencer dar.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Influencer Einkünftezuordnung Einkünfteermittlung
Autor*innen
Iris Hrachowina
Haupttitel (Deutsch)
Problembereiche der Einkünftezuordnung und -ermittlung von Influencern, Bloggern & Co
Publikationsjahr
2022
Umfangsangabe
v, 90 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Sabine Urnik
Klassifikationen
85 Betriebswirtschaft > 85.40 Marketing ,
86 Recht > 86.73 Steuerrecht
AC Nummer
AC16678064
Utheses ID
65005
Studienkennzahl
UA | 992 | 984 | |