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Das Recht auf Überprüfung und Minderung des Mietzinses im ABGB und MRG
Christian Weber
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Wohn- und Immobilienrecht (LL.M.) [Berufsbegleitend]
Betreuer*in
Helmut Ofner
Mitbetreuer*in
Gabriele Etzl
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.73421
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-10679.60019.126369-6
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Der Mietzins, als eine essentialia negotii des Mietvertrages, ist je nach Anwendungsbereich dem strengen gesetzlichen Reglement des MRG unterworfen. Die Rechtsfolgen bei Überschreitung desselben sind für den Vermieter im Vollanwendungsbereich des MRG drakonisch. Der Mietvertrag bleibt unter Korrektur der Entgeltkomponente aufrecht und der Mieter hat die Möglichkeit, ohne jede weitere Voraussetzung sämtliche durch den Vermieter zu Unrecht vereinnahmte Zahlungen zurückzufordern. Zudem wird dem Mieter durch eine Vielzahl verfahrensrechtlicher Bestimmungen eine kostenschonende und einfache Rechtsdurchsetzung ermöglicht. Anders stellt sich die Situation außerhalb des Preisschutzes des MRG dar. Die Vertragsparteien sind betreffend die Durchsetzung ihrer Ansprüche auf die allgemeinen zivilrechtlichen Behelfe des ABGB verwiesen. Da die österreichische Rechtsordnung grundsätzlich kein Gebot der Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung kennt, sieht der Gesetzgeber eine Vertragskorrektur nur dann vor, wenn die jeweiligen Leistungen in grobem Missverhältnis zueinander stehen und/oder sonstige Umstände hinzutreten, die eine Vertragsanpassung oder -auflösung rechtfertigen sollen. Konkret geht es um die Erarbeitung des Regelungsinhaltes einer der zentralen Preisschutzbestimmungen des MRG (§ 16 Abs 8), sowie der Sittenwidrigkeit gem § 879 Abs 1 ABGB und der laesio enormis gem § 934 ABGB, unter spezieller Bezugnahme auf die Entgeltkomponente des Mietvertrages, wobei die jeweiligen Ansprüche vergleichend gegenübergestellt werden. Diesbezüglich wird nicht nur auf die materiellrechtlichen, sondern auch auf die einschlägigen verfahrensrechtlichen Regelungen eingegangen. Retrospektiv gesehen ist eine Rechtsdurchsetzung aufgrund genannter Bestimmungen des ABGB, im Vergleich zu jenen des MRG, an bedeutend schwerwiegendere Voraussetzungen geknüpft, wie zB der Vereinbarung von erheblich nachteiligen Klauseln zu Lasten einer Vertragspartei.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Miete Mietzins MRG freier Hauptmietzins Richtwert Sittenwidrigkeit laesio enormis
Autor*innen
Christian Weber
Haupttitel (Deutsch)
Das Recht auf Überprüfung und Minderung des Mietzinses im ABGB und MRG
Publikationsjahr
2023
Umfangsangabe
III, 77 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Helmut Ofner
Klassifikationen
86 Recht > 86.18 Privatrecht. Allgemeines ,
86 Recht > 86.32 Privatrecht. Sonstiges
AC Nummer
AC16823271
Utheses ID
65970
Studienkennzahl
UA | 992 | 361 | |
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