Detailansicht

Haftung von Diensteanbieter:innen
materielles Recht und Rechtsdurchsetzung de lege lata und unter Berücksichtigung des Digital Services Act
Franz Raffaseder
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Informations- und Medienrecht [Vollzeit]
Betreuer*in
Nikolaus Forgó
Volltext herunterladen
Volltext in Browser öffnen
Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.73363
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-18287.59283.628671-4
Link zu u:search
(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Bereits das bestehende Haftungsregime der §§ 13 ff ECG bietet in seiner Ausgestaltung durch die Rsp durchaus weitreichende Möglichkeiten, gegen Diensteanbieter:innen vorzugehen. Zwar können infolge der auf Grundlage der EC-RL normierten Haftungsbeschränkungen nicht sämtliche Rechtsverletzungen jedweder Art schadenersatzrechtlich geahndet werden, allerdings besteht ein weitergehender Rechtsschutz durch Unterlassungsansprüche. Im Hinblick auf das Kollisions- und Verfahrensrecht bestehen sowohl im Unionsrecht als auch im innerstaatlichen Recht vielfältige Anknüpfungspunkte, um Ansprüche vor österreichischen Gerichten geltend zu machen und Haftungsfragen nach österreichischem Recht zu beurteilen. Durch die Erweiterung des Marktortprinzips im DSA sollte es in Hinkunft allerdings noch einfacher sein, ausländische Diensteanbieter:innen für Rechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen. Dass die Haftungsbeschränkungen der EC-RL über 20 Jahre später inhaltlich quasi unverändert in den DSA übernommen wurden, ist in Anbetracht der Schnelligkeit, mit der es gegenwärtig auf europäischer Ebene in unterschiedlichster Rechtsgebieten zu – mitunter weitreichenden – Novellierungen kommt, als überaus bemerkenswert zu bezeichnen. Bedenkt man weiters den rasanten technischen Fortschritt seit In-Kraft-Treten der EC-RL und die gegensätzlichen Interessen, die in den Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene einfließen – jene der Verbraucher:innen einerseits und jene der Diensteanieter:innen andererseits –, zeigt sich, dass sich es sich bei den Haftungsbeschränkungen von EC-RL/DSA um durchaus ausgewogene Regelungen handelt, die den Herausforderungen der Praxis offenbar gerecht werden. Damit stehen die Aussichten gut, dass diese Bestimmungen auch die nächsten Jahrzehnte überdauern und das mit dem DSA verfolgte Ziel zu erreichen helfen werden, das Online-Umfeld auch in Hinkunft möglichst „sicher, berechenbar und vertrauenswürdig“ zu machen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Haftung Diensteanbieter:innen Providerhaftung E-Commerce-Gesetz ECG Digital Services Act DSA
Autor*innen
Franz Raffaseder
Haupttitel (Deutsch)
Haftung von Diensteanbieter:innen
Hauptuntertitel ()
materielles Recht und Rechtsdurchsetzung de lege lata und unter Berücksichtigung des Digital Services Act
Publikationsjahr
2023
Umfangsangabe
VI, 60 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Nikolaus Forgó
Klassifikationen
86 Recht > 86.15 Allgemeines Prozessrecht. Zivilprozess ,
86 Recht > 86.16 Zwangsvollstreckung ,
86 Recht > 86.20 Schuldrecht ,
86 Recht > 86.30 Internationales Privatrecht ,
86 Recht > 86.90 Europarecht. Sonstiges
AC Nummer
AC16816903
Utheses ID
66060
Studienkennzahl
UA | 992 | 942 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1