Detailansicht

Doppelveräußerung einer Liegenschaft
Amanda Reiter
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Wohn- und Immobilienrecht (LL.M.) [Berufsbegleitend]
Betreuer*in
Helmut Ofner
Volltext in Browser öffnen
Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.73422
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-17380.76666.883614-9
Link zu u:search
(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Die folgende Arbeit handelt von der Doppelveräußerung einer Liegenschaft. Beim Erwerb einer Liegenschaft kann es sein, dass die Liegenschaft an einen Käufer übergeben wird, dieser sie besitzt und bewohnt oder nutzt, sich jedoch nicht im Grundbuch als Eigentümer einverleiben lässt. Mangels Eintragung im Grundbuch liegt kein zum Erwerb von unbeweglichen Sachen notwendiger Modus vor und der Ersterwerber wird nicht Eigentümer. Veräußert der Verkäufer dieselbe Liegenschaft erneut an einen Zweitkäufer und nimmt dieser eine Eintragung im Grundbuch vor, wird er aufgrund des Eintragungsgrundsatzes bücherlicher Eigentümer an der Liegenschaft. Beim Erwerb unbeweglicher Sachen fallen Titelgeschäft und Modus auseinander. Da im Sachenrecht das Prioritätsprinzip gilt, wird derjenige bücherlicher Eigentümer, wer zuerst um die Eintragung angesucht hat. Die Situation, dass eine unbewegliche Sache doppelt verkauft wird, regelt § 440 ABGB. Sachenrechtlich erwirbt derjenige das Eigentum, der zuerst die Einverleibung des Eigentumsrechts beantragt hat. Schuldrechtlich lassen sich Schadenersatzansprüche prüfen. Der erste abgeschlossene Kaufvertrag lässt eine Außenwirkung gegenüber einem Dritten, wie dem Zweitkäufer, entstehen. Das Missachten und Beeinträchtigen fremder Verträge wird bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen zu Schadenersatzansprüchen des Ersterwerbers gegenüber dem Zweiterwerber führen. Schadenersatz wird gewährt, wenn ein Forderungsrecht durch den Besitz der körperlichen Sache verstärkt und damit offenkundig und deutlich erkennbar war, oder wenn der Dritte den Verkäufer zum Vertragsbruch verleitet oder arglistig zusammengewirkt hat. Um sich beim Erwerb einer Liegenschaft gegen einen Doppelverkauf abzusichern, ist es ratsam, sich im Grundbuch zu informieren. Die Vertragspartner können sich bei Abwicklung eines Liegenschaftserwerbes der Hilfe eines Maklers und Treuhänders bedienen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Beeinträchtigung fremder Forderungsrechte Doppelveräußerung Eintragungsgrundsatz Gewährleistung Grundbuch Kaufvertrag Konventionalstrafe Leistungsstörung Liegenschaftserwerb Maklerhaftung Naturalrestitution Prioritätsprinzip Rangordnung Schadenersatz sozial-typische Erkennbarkeit Treuhand Unmöglichkeit Veräußerungs- und Belastungsverbot Vertrauensgrundsatz Verzug Vork
Autor*innen
Amanda Reiter
Haupttitel (Deutsch)
Doppelveräußerung einer Liegenschaft
Publikationsjahr
2023
Umfangsangabe
84 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Helmut Ofner
Klassifikation
86 Recht > 86.18 Privatrecht. Allgemeines
AC Nummer
AC16823278
Utheses ID
66299
Studienkennzahl
UA | 992 | 361 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1