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The license to kill uniformity?
the evolution of acte clair doctrine from "CILFIT" to "CIM II"
Fridolin Fahringer
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Europäisches u. Intern. Wirtschaftsrecht (LL.M.) [online]
Betreuer*in
Siegfried Fina
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.73569
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-23979.10947.563624-9
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Der EuGH führte mit dem Urteil CILFIT von 1982 das umstrittene acte clair Doktrin auf EUEbene ein. Diese Doktrin räumte den nationalen Gerichten einen Ermessensspielraum ein, EURecht selbst auszulegen und in bestimmten eindeutigen Fällen von einer ansonsten verpflichteten Vorlage an den EuGH abzusehen. Als Mittel zur Entlastung gedacht, begünstigte der EuGH jedoch dabei auch eine Zweiteilung des EU Rechts zwischen der Unions- und der nationalen Ebene. In den folgenden Jahrzehnten entwickelte das acte clair Doktrin auf den nationalen Ebenen der Mitgliedsstaaten ein wucherndes Eigenleben. Oftmals wurden strittige Rechtsfragen von nationalen Gerichten entschieden ohne dabei den EuGH miteinzubeziehen, oftmals zum Ärger der einzelnen Rechtsunterworfenen. Mit dem Urteil CIM II aus 2021 gleicht der EuGH einerseits das acte clair Doktrin an die mitgliedsstaatliche Praxis an, versucht dabei aber andererseits auch, mehr Transparenz und Kontrolle in das scheinbar chaotische innerstaatliche Verhalten zu bringen. Indem der EuGH den nationalen Gerichten beispielsweise vorschreibt, die Ablehnung eines Vorlageantrags zu begründen, verlangt er von den nationalen Gerichten, Rechtsmittelgründe zur Verfügung zu stellen, um die Chancen der einzelnen Rechtsunterworfenen eine erlittene Rechtsverletzung erfolgreich zu bekämpfen, zu verbessern. Auch wenn die Neuerungen auf den ersten Blick vielversprechend erscheinen mögen, entpuppen sich diese bei genauerer Prüfung nicht nur relativ zahnlos, sondern begünstigen sogar die Zersplittung und Politisierung von EU-Recht auf nationaler Ebene. Die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen der Staatshaftung werden nur selten erfüllt. Hinzu kommt, dass solche Klagen vor denselben Gerichten entschieden werden, die für die Verletzung der Vorlagepflicht verantwortlich sind. Das Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 258 AEUV der Europäischen Kommission kann schon konzeptuell nicht als effektiver Rechtsbehelf betrachtet werden. Daher bleibt auch nach CIM II der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der einzige echte Rechtsbehelfsmechanismus. Mit CIM II vergrößert der EuGH jedoch das Schlupfloch für „abtrünnige“ Gerichte, Fälle unter dem Radar des Menschenrechtsgerichtshofs zu schmuggeln. Auf diese Weise wird ein noch nie dagewesener Spielraum für Missbrauch geschaffen, der eine weitere Zersplitterung vor allem auf Kosten der Rechtsposition der einzelnen Rechtsunterworfenen fördert.
Abstract
(Englisch)
The work deals with the acte clair as of 2021 (CIM II) and examines the possible interactions on the activity of the courts and appeal possibilities of the individual litigants

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
acte clair Vorlageantrag CILFIT CIM II Zersplittung Rechtsmittel
Schlagwörter
(Englisch)
acte clair request for reference CILFIT CIM II fragmentation appeal
Autor*innen
Fridolin Fahringer
Haupttitel (Englisch)
The license to kill uniformity?
Hauptuntertitel (Englisch)
the evolution of acte clair doctrine from "CILFIT" to "CIM II"
Paralleltitel (Deutsch)
Die Lizenz zum Töten der Uniformität?
Paralleluntertitel (Deutsch)
die Entwicklung der Acte-Clair-Doktrin von "CILFIT" zu "CIM II"
Publikationsjahr
2023
Umfangsangabe
84 Seiten
Sprache
Englisch
Beurteiler*in
Siegfried Fina
Klassifikationen
86 Recht > 86.90 Europarecht. Sonstiges ,
86 Recht > 86.95 Internationale Gerichtsbarkeit
AC Nummer
AC16863201
Utheses ID
66860
Studienkennzahl
UA | 992 | 548 | |
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