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"(…) Auschwitz. Das war weit ab, das lag da hinten in Polen."
die Verhandlung des Massenmordes im zweiten Wiener Auschwitz-Prozess 1972 : eine vergleichende Betrachtung zum Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963-1965
Raphaela Monika Bollwein
Art der Arbeit
Masterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Masterstudium Lehramt Sek (AB) UF Deutsch UF Geschichte und Politische Bildung
Betreuer*in
Kerstin von Lingen
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.74129
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-22614.59551.561894-9
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Nachdem die Organisation des systematischen Massenmordes der europäischen Jüdinnen und Juden in der Wannsee-Konferenz am 20. Jänner 1942 in Berlin koordiniert worden war, stellte das Vernichtungslager Auschwitz einen der hauptsächlichen Zielorte der nationalsozialistischen Tötungsmaschinerie dar. Die Masterarbeit stellt die SS-Männer Franz Wunsch und Otto Graf und deren Beteiligung am Massenmord im KZ Auschwitz in den Mittelpunkt. Beide gehörten der SS-Standortverwaltung an und waren im Kommando „Kanada“ im Effektenlager eingesetzt. Im Rahmen des zweiten Wiener Auschwitz-Prozesses im Jahr 1972 waren sie angeklagt, an der Massentötung von Menschen anhand von Selektionen im Zuge des sogenannten „Rampendienstes“ sowie an Vergasungen beteiligt gewesen zu sein. Der Schwurgerichtsprozess endete nach 31 Verhandlungstagen mit dem Freispruch beider Angeklagten. Der große Frankfurter Auschwitz-Prozess, der zuvor zwischen 1963 und 1965 verhandelt wurde, wird häufig als Modell für die nachkommenden Wiener Strafverfahren bezeichnet. Infolge bot sich die Möglichkeit einer vergleichenden Betrachtung beider Schwurgerichtsverfahren, die den Kernteil der Forschungsarbeit bildet. Die Bilanz des zweiten Wiener Auschwitz-Prozesses wird schließlich als wenig gerecht beurteilt, denn selbst wenn das Strafverfahren nach den damals geltenden Normen und Gesetzen juristisch korrekt vonstattenging, entstand ein wenig greifbares Gesamtbild von Auschwitz und dem vollzogenen Massenmord, das die Gewaltverbrechen, die gegen die Menschlichkeit geführt wurden, weit weg erscheinen ließ und die Täter von jeglicher Schuld befreite. Die Grenzen des österreichischen Strafrechts reduzierten den Massenmord des nationalsozialistischen Regimes lediglich auf individuelle Dynamiken und blendeten die Komplexität des Geschehens, in dem unterschiedliche Kräfte zusammenwirkten, aus. Das Eingeständnis einer kollektiven Schuld und Verantwortung fehlte am Ende des Wiener Strafprozesses jedenfalls, was sich schlussendlich im gesellschaftlichen Diskurs durch die Opferthese „Österreich als erstes Opfer Hitler-Deutschlands“, die bereits in der Moskauer Deklaration von 1943 dargetan wurde, unverkennbar ausdrückte.
Abstract
(Englisch)
When the mass murder of European Jews was systematized at the Wannsee Conference in Berlin on 20th of January in 1942, the Auschwitz extermination camp was one of the primary target locations of the National Socialist killing machinery. The first large transports reached the camp in March 1942, and from then on, the genocide was continuously accelerated and expanded. By the end of the Second World War, more than six million people had been murdered, more than one sixth of them in Auschwitz. Franz Wunsch and Otto Graf belonged to the SS in Auschwitz-Birkenau and were assigned in the so-called "Kanada" command. During the second Vienna Auschwitz Trial, which took place in 1972, they were accused of having participated in the mass killing of Jews during selections through the so-called "Rampendienst" as well as in gassings. The jury trial ended after 31 days with the acquittal of both defendants. The Frankfurt Auschwitz Trial, which took place between 1963 and 1965, is often referred to as a model for the following Vienna Auschwitz trials. Therefore, it was possible to compare these two trials in the main part of the Master thesis and discuss interfaces and differences. The outcome, especially of the second Vienna Auschwitz Trial, was not justified, because even if the trial proceeded in a legally correct manner according to the norms and laws in force at the time, the limits of the Austrian criminal law reduced the mass murder of the National Socialist regime only to individual dynamics and faded out the complexity in which different forces interacted. The mass murder was put in the background while only the individual acts of cruelty were highlighted and punished. In any case, the admission of collective guilt and responsibility was missing at the end of the second Vienna Auschwitz Trial, which was ultimately expressed in the social discourse by the thesis "Austria as the first victim of Hitler Germany", which was already stated in the Moscow Declaration in 1943.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Nationalsozialismus Nachkriegsjustiz
Schlagwörter
(Englisch)
National Socialism Post-war justice
Autor*innen
Raphaela Monika Bollwein
Haupttitel (Deutsch)
"(…) Auschwitz. Das war weit ab, das lag da hinten in Polen."
Hauptuntertitel (Deutsch)
die Verhandlung des Massenmordes im zweiten Wiener Auschwitz-Prozess 1972 : eine vergleichende Betrachtung zum Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963-1965
Publikationsjahr
2023
Umfangsangabe
116 Seiten : Illustration
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Kerstin von Lingen
Klassifikationen
15 Geschichte > 15.24 Zweiter Weltkrieg ,
15 Geschichte > 15.38 Europäische Geschichte nach 1945 ,
15 Geschichte > 15.96 Geschichte des jüdischen Volkes außerhalb des Staates Israel
AC Nummer
AC16925293
Utheses ID
67818
Studienkennzahl
UA | 199 | 506 | 511 | 02
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1