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Pauschalrückstellungen im Unternehmens- und Steuerrecht
Felix Valentin Schaler
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Steuerrecht und Rechnungswesen (LL.M.) [Berufsbegleitend]
Betreuer*in
Elisabeth Titz-Frühmann
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.74657
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-21623.73232.795590-2
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Spätestens mit der Kodifizierung des Grundsatzes der verlässlichen Schätzung in § 201 Abs 2 Z 7 UGB durch das RÄG 2014 hat die Diskussion über die steuerliche Zulässigkeit von Pauschalrückstellungen wieder an Fahrt aufgenommen. Unternehmensrechtlich hatte das RÄG zwar keine Änderungen zur Folge, es legte aber den Grundstein für das COVID-19-StMG durch das steuerliche Pauschalrückstellungen wieder zulässig wurden, nachdem sie mit dem StRfG 1993 untersagt worden waren. Unternehmensrechtlich war die Bildung von Pauschalrückstellungen unabhängig vom Steuerrecht immer möglich. Deren Ansatz in der UGB-Bilanz führte bei § 5 EStG Gewinnermittlern aber aufgrund des Verbots deren steuerlicher Bildung, in § 9 Abs 3 EStG idF vor dem COVID-19-StMG zwingend zu einer Durchbrechung des Maßgeblichkeitsprinzips. Sowohl unternehmens-, als auch steuerrechtlich ist für Pauschalrückstellungen darauf zu achten, dass diese dem Grundsatz der verlässlichen Schätzung entsprechend auf einer umsichtigen Beurteilung beruhen und bei Vorliegen der Voraussetzungen unter Berücksichtigung statistischer Erfahrungswerte zu bilden sind. Der wesentliche Unterschied zwischen Einzel- und Pauschalrückstellungen liegt darin, dass zweitere dem Grunde nach lediglich nach Erfahrungswerten gebildet werden und nicht aufgrund konkreter Umstände im Einzelfall, weshalb Pauschalrückstellungen auch vorrangig für Gewährleistungs-, Garantie- oder Produkthaftungsrückstellungen in der Massenproduktion eingesetzt werden. Folglich ist der Eintritt einer bestimmten Verbindlichkeit für die Bildung einer Einzelrückstellung noch nicht wahrscheinlich beziehungsweise konkretisiert genug, aber es kann bei Vorliegen vieler gleicher Geschäftsfälle mit entsprechender Sicherheit, unter Verwendung statistischer Methoden und Erfahrungswerte, festgestellt werden ob, und in welcher Höhe Rückstellungen zu bilden sind. Die vom Gesetzgeber durch die Änderung angestrebte weitere Vereinheitlichung von UGB-Bilanz und Steuerbilanz ist grundsätzlich gelungen. Einzig die steuerlichen Sondervorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr führen noch zu einer Mehr-Weniger-Rechnung.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Grundsatz der verlässlichen Schätzung Pauschalrückstellungen Steuerrecht RÄG 2014 Unternehmensrecht Gewinnermittlung Bilanz Bilanzsteuerrecht
Autor*innen
Felix Valentin Schaler
Haupttitel (Deutsch)
Pauschalrückstellungen im Unternehmens- und Steuerrecht
Publikationsjahr
2023
Umfangsangabe
ii, 73 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Elisabeth Titz-Frühmann
Klassifikationen
86 Recht > 86.65 Wirtschaftsrecht ,
86 Recht > 86.73 Steuerrecht
AC Nummer
AC16981529
Utheses ID
68081
Studienkennzahl
UA | 992 | 984 | |
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