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Geltungsebenen, Geltungsbegriffe und das funktional-ganzheitliche Rechtsverständnis des kirchlichen (kanonischen) Rechtes in päpstlichen Rechtsbegründungen von Johannes Paul II., Benedikt XVI. und Franziskus
Christian Klein
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Kanonisches Recht für Juristen
Betreuer*in
Richard Potz
DOI
10.25365/thesis.74767
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-21892.89294.306655-7
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Gegenstand der Masterarbeit sind die Geltungsebenen, Geltungsbegriffe und das funktional- ganzheitliche Rechtsverständnis des kirchlichen kanonischen Rechtes in päpstlichen Rechtstexten und Rechtsbegründungen von Johannes Paul II, Benedikt XVI. und Franziskus. Wie im staatlichen Recht so existieren auch im kanonischen Recht drei Geltungsebenen, die sich gegenseitig ergänzen und einander bedingen. Die drei Geltungsebenen sind die juristische Geltungsebene, die tatsächliche (soziologische) Geltungsebene und die moralische Geltungsebene. Den drei Geltungsebenen entsprechen jeweils drei Rechtsbegriffe. Der juristischen Geltungsebene kann der positivistische Rechtsbegriff zugeordnet werden, der faktischen Geltungsebene der soziologische Rechtsbegriff und der moralische Geltungsebene der moralische Rechtsbegriff. Rechtsbegriff und Geltungsebene bedingen sich ebenfalls. Kirchenrechtshistorisch ist feststellbar, dass in allen Epochen diese drei Geltungsebenen von den Päpsten und Kirchenrechtlern vertreten wurden. Die drei Ebenen wurden dabei jeweils in unterschiedlich starker Ausprägung und unterschiedlichen Schwerpunkt betont. Dies hat sich bis heute erhalten, da sich dies in den Rechtstexten und mündlichen Verlautbarungen (Ansprachen) der Päpste, Johannes Paul II., Benedikt XVI. und Franziskus nachweisen lässt. Jeder dieser Päpste hat dabei ein rechtstheologisches individuelles Verständnis des kanonischen Rechtes ausgebildet. Auf diesem eigenen Rechtsverständnis basiert auch die Betonung der einzelnen Geltungsebenen des kanonischen Rechtes. Die Dekonstruktion der Rechtstexte und Ansprachen hinsichtlich Sprache, theologischen Hintergrunds und formalen Aspekten lassen diesen Rückschluss zu. Während Johannes Paul II. und Benedikt der XVI. ein ausgewogenes Verhältnis hinsichtlich der drei Geltungsebenen hatten, ist bei Franziskus ein deutlicher Schwerpunkt zur moralischen Geltungsebene bis hin zu einem pastoralen Rechtverständnis zu finden.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Rechtstheorie Kanonisches Recht Geltungsebenen Geltungsbegriffe funktional-ganzheitliche Rechtsverständnis päpstlichen Rechtsbegründungen Johannes Paul II. Benedikt XVI. Franziskus
Autor*innen
Christian Klein
Haupttitel (Deutsch)
Geltungsebenen, Geltungsbegriffe und das funktional-ganzheitliche Rechtsverständnis des kirchlichen (kanonischen) Rechtes in päpstlichen Rechtsbegründungen von Johannes Paul II., Benedikt XVI. und Franziskus
Publikationsjahr
2023
Umfangsangabe
154 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Richard Potz
Klassifikationen
11 Theologie > 11.72 Kirchliche Soziologie ,
86 Recht > 86.97 Kirchenrecht
AC Nummer
AC16993490
Utheses ID
68378
Studienkennzahl
UA | 992 | 619 | |