Detailansicht
Mietrechtliche Folgen von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durch den Mieter
Rana Muazzez Gomari
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Wohn- und Immobilienrecht (LL.M.) [Berufsbegleitend]
Betreuer*in
Helmut Ofner
DOI
10.25365/thesis.74898
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-16275.21571.871954-5
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurde das Thema „bauliche Veränderungen durch den Mieter“ in vielerlei Hinsicht aufgearbeitet. Aufgrund der sich stark voneinander unterscheidenden Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen sollte es nun deutlich sein, dass sich die Parteien in erster Linie über die (Nicht-)Anwendbarkeit des MRG bewusst sein müssen, bevor bauliche Veränderungen am Mietgegenstand vorgenommen werden oder der Vermieter diesen zustimmt. Die vorliegende Arbeit analysiert lediglich die wesentlichen Veränderungen des Mietgegenstandes, zumal bloß geringfügige Änderungen unabhängig vom Nicht-, Teil- und Vollanwendungsbereich des MRG ohne Befassung des Vermieters durchgeführt werden dürfen. Hierzu ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine Differenzierung von wesentlichen und unwesentlichen Veränderungen nicht immer einfach ist und das diesbezügliche subjektive Empfinden der Parteien häufig auseinander geht. Eine für den Mieter unwesentliche Veränderung des Mietgegenstandes kann für den Vermieter sehr wohl eine wesentliche Veränderung darstellen. Dies kann zu einem Streitthema zwischen den Parteien führen. Nicht ohne Grund gibt es eine sehr um-fangreiche Judikatur zur Abgrenzung von wesentlichen und unwesentlichen Veränderungen bzw Verbesserungen des Mietgegenstandes. Weiters zeigt die vorliegende Arbeit auch deutlich, dass die Judikatur zu § 9 MRG mit Vorsicht zu genießen ist. Dies liegt daran, dass § 9 MRG eine dynamische Auslegung fordert. Als Anhaltspunkt für eine dynamische Interpretation des Veränderungsrechts dienen ua die „Erfordernisse der Haushaltsführung“ (§ 9 Abs 2 Z 1 MRG) sowie die „Übung des Verkehrs“ (§ 9 Abs 1 Z 2 MRG), zumal diese schon per se ein dynamisches Element beinhalten. Die „Erfordernisse der Haushaltsführung“ sowie die „Übung des Verkehrs“ sind also einer ständigen Veränderung ausgesetzt, sodass dies auch bei Überprüfung der Judikatur zu berücksichtigen ist. Für den Leser bietet die vorliegende Arbeit eine Handlungsanleitung bei Planung von Veränderungen des Mietgegenstandes. Gerade die praktische Bedeutung der dargestellten mietrechtlichen Rahmenbedingungen von Veränderungen des Mietgegenstandes durch den Mieter sind in der vorliegenden Arbeit ausführlich dargestellt. Dabei sind sowohl auf Seiten des Mieters als auch auf jenen des Vermieters zahlreiche Besonderheiten zu beachten und gegebenenfalls rechtzeitig zu berücksichtigen. Widrigenfalls kann es zu einer nachteiligen Beeinträchtigung beider Vertragsparteien kommen. So könnte der Vermieter in die unerwünschte Situation geraten, Investitionskostenersatz zu leisten oder der Mieter auf seinen getätigten Kosten sitzen bleiben oder hohen Wiederherstellungskosten gegenüberstehen. Vermieterseitig können wesentliche Veränderungen bzw Verbesserungen des Mietgegenstandes auch aus seiner Perspektive als Wohnungseigentümer eine heikle Situation darstellen, sodass der Vermieter bei Änderungswünschen des Mieters auch diesen Aspekt zu berücksichtigen hat. Die wichtigsten Zusammenhänge bei mieterseitigen Veränderungen des Mietgegenstandes sind in der vorliegenden Arbeit aufgezeigt, sodass sie sowohl vermieter- als auch mieterseitig eine praktische Handlungsanleitung für mieterseitige Veränderungen bzw Verbesserungen des Mietgegensandes darstellt.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Veränderung Verbesserung Mietgegenstand Erhaltungspflicht MRG Zustimmungspflicht Duldungspflicht Schlichtungsstelle Umbau Sanierung
Autor*innen
Rana Muazzez Gomari
Haupttitel (Deutsch)
Mietrechtliche Folgen von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durch den Mieter
Publikationsjahr
2023
Umfangsangabe
90 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Helmut Ofner
AC Nummer
AC17019832
Utheses ID
69092
Studienkennzahl
UA | 992 | 361 | |