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§ 3 Abs 1 Baurechtsgesetz - die Baurechtsbestellungsdauer und deren Verlängerung
David Steiner
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Wohn- und Immobilienrecht (LL.M.) [Berufsbegleitend]
Betreuer*in
Stephanie Nitsch
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.75520
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-21536.38710.321772-7
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Das Baurechtsgesetz wurde im Jahr 1912 zur Bekämpfung der zu dieser Zeit herrschen-den prekären Wohnungsnot nach dem Vorbild des deutschen Erbbaurechtes konstruiert und mit 1. Mai 1912 kundgemacht. Mittlerweile sind über 100 Jahre seit der Kundmachung der Stammfassung des Baurechtsgesetzes vergangen. Seitdem hat sich viel verändert, das gilt für die äußeren Um-stände wie auch für das Baurechtsgesetz. Die ursprüngliche Baurechtsdauer von mindestens 30 Jahren und maximal 80 Jahren wurde mit der Baurechtsgesetzesnovelle 1990 aufgelockert. Seitdem gilt die Maximaldauer von 100 Jahren. Eine Mindestdauer muss weiterhin eingehalten werden, welche aber nur mehr 10 Jahre beträgt. Die Politik hat die Reformierung des Baurechtsgesetz immer wieder im Blick, zuletzt findet sich dazu im Regierungsprogramm 2020-2023 der ÖVP/Grüne das Ziel der attraktiveren Gestaltung des Baurechts zur „Baulandmobilisierung“. Ende 2023 sind davon aber noch keine Bewegungen zu bemerken. In dieser Arbeit wird die Baurechtsbestellungsdauer in der aktuellen Rechtslage behandelt. Dabei werden die Mindest- und Höchstbestellungsdauer einer kritischen Untersuchung unterzogen. Auch die steuerrechtlich relevanten Themen im Zusammenhang mit dem all-gemeinen Thema der Baurechtsdauer werden angeschnitten. Dabei ist besonders die Grundstückswertverordnung zu nennen, welche bei der Bewertung von Baurechten auf deren Dauer Bezug nimmt. Der Zeitablauf eines Baurechtes und das daraus folgende Erlöschen desselben sind im Zusammenhang mit der Höchstbestellungsdauer von großer Bedeutung. Nach einer Analyse der Rechtsfolgen, die durch den Zeitablauf eintreten, werden im zweiten Hauptteil der Arbeit Kettenbaurechtsverträge und die Verlängerung von bestehenden Baurechtsverträgen behandelt. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass es für die Praxis vorteilhafter ist, einen bestehenden Baurechtsvertrag zu verlängern, weil dadurch die Rechtsfolgen des Erlöschens eines Baurechtes (noch) nicht eintreten.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Baurechtsgesetz Baurechtsbestellungsdauer Verlängerung
Autor*innen
David Steiner
Haupttitel (Deutsch)
§ 3 Abs 1 Baurechtsgesetz - die Baurechtsbestellungsdauer und deren Verlängerung
Publikationsjahr
2023
Umfangsangabe
90 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Stephanie Nitsch
Klassifikationen
86 Recht > 86.00 Recht. Allgemeines ,
86 Recht > 86.21 Sachenrecht ,
86 Recht > 86.32 Privatrecht. Sonstiges ,
86 Recht > 86.73 Steuerrecht
AC Nummer
AC17129880
Utheses ID
69370
Studienkennzahl
UA | 992 | 361 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1