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Das Mietrecht im Todesfall
ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Österreich
Anna Selina Picha
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Wohn- und Immobilienrecht (LL.M.) [Berufsbegleitend]
Betreuer*in
Helmut Ofner
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.75323
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-14795.87872.456614-2
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Der Tod des Vermieters oder des Mieters bringt für deren Angehörigen einen tragischen Verlust mit sich; doch rechtliche Verpflichtungen bleiben für deren Erben bzw. Angehörigen weiterhin bestehen. Das Ziel der Arbeit besteht darin einen Rechtsvergleich zwischen deutschem und österreichischem „Mietrecht im Todesfall“ vorzunehmen und auf die vorherrschenden Unterschiede näher einzugehen. Allgemein lässt sich sagen, dass sowohl das deutsche als auch das österreichische Recht ein vererbliches Rechtsverhältnis statuieren, wobei in beiden Fällen Sondervorschriften in Bezug auf die Vermietung von Wohnräumen bestehen. Beim Tod des Vermieters ist die Situation einfach zu beurteilen: Der Mietrechtsvertrag mit dem Mieter bleibt weiterhin bestehen. Beim Tod des Mieters gestaltet sich die Rechtslage – vor allem im österreichischen Recht – deutlich komplexer: Grundsätzlich lässt sich sagen, dass weder im Anwendungsbereich des ABGB noch des MRG der Mietrechtsvertrag aufgehoben wird. Prinzipiell kommt es somit zu einer Universalsukzession durch die Erben, die den Mietvertrag gemeinsam fortsetzen. Ein Sonderfall liegt allerdings beim Tod des Wonhraummieters vor, wenn der Mietvertrag dem Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG unterliegt. In diesem Fall treten anstelle der Erben bestimmte Eintrittsberechtigte nach § 14 Abs 2 und 3 MRG in das Mietrechtverhältnis ein, wobei bestimmte Voraussetzungen wie die Eigenschaft eines „nahen Angehörigen“, ein „dringendes Wohnbedürfnis“, sowie ein „gemeinsamer Haushalt“ im Zeitpunkt des Todes des Mieters gegeben sein müssen. Das deutsche Recht hingegen sieht insbesondere beim Eintrittsrecht der nahen Angehörigen nach §563 ff. BGB weniger restriktivere Bestimmungen vor: Wenngleich beide Rechtsordnungen einen gemeinsamen Haushalt voraussetzen, ist es im deutschen Recht irrelevant, wie lange der Lebensgefährte mit dem Mieter im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Auch das Erfordernis des „dringenden Wohnbedürfnisses“ entfällt im deutschen Recht zur Gänze. Letztendlich ist beim Aspekt der „eintrittsberechtigten Personen“ anzuführen, dass das deutsche Recht dem Ehegatten bzw. Lebensgefährten ein bevorzugtes und somit vorrangiges Eintrittsrecht gewährt, wobei eine solche Differenzierung im österreichischen Mietrechtsgesetz nicht vorgesehen ist. Darüber hinaus existieren auch grundlegende Unterschiede insbesondere in Bezug auf Mietzinserhöhungen: In Österreich besteht beispielsweise ein Zinserhöhungsverbot für den Ehegatten, Lebensgefährten oder minderjährige Verwandte; im Falle sonstiger Eintrittsberechtigter besteht eine Zinserhöhungsbegrenzung. In der deutschen Rechtsordnung hingegen, hat das Eintrittsrecht das Fortlaufen der Sperrfristen zur Folge, die mit einer automatischen Zinserhöhung einhergehen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Deutschland Österreich Rechtsvergleich Mietrecht im Todesfall
Autor*innen
Anna Selina Picha
Haupttitel (Deutsch)
Das Mietrecht im Todesfall
Hauptuntertitel (Deutsch)
ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Österreich
Publikationsjahr
2023
Umfangsangabe
69 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Helmut Ofner
Klassifikation
86 Recht > 86.18 Privatrecht. Allgemeines
AC Nummer
AC17092330
Utheses ID
69951
Studienkennzahl
UA | 992 | 361 | |
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