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Verkündigung und Kündigungsschutz im Lichte der Grundordnung des kirchlichen Dienstes von 2022
Hartwig Heinzmann
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Kanonisches Recht für Juristen
Betreuer*in
Brigitte Schinkele
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.76126
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-26439.37740.994752-9
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Gegenstand der Arbeit ist die Entwicklung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes und den sich daraus ergebenden Loyalitätsobliegenheiten im Spannungsverhältnis zwischen Selbstbestimmungsrecht und Grundrechten. Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurde in ständiger Rechtsprechung das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen als Verfassungsgarantie nach Artikel 140 GG iVm Artikel 137 Abs. 3 WRV in der Form bestätigt, dass die Kirchen Inhalt und Schranken der dienstlichen Beschäftigungsverhältnisse selbst bestimmen können. Gleichzeitig gilt es, die Grundrechte für ca. 1.000.000 in kirchlichen Diensten stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zu berücksichtigen. Die Grundordnung ist als Verfassung des kirchlichen Dienstes konzipiert, wobei spezifische arbeits- und dienstrechtliche Regelungen, Strukturmerkmale und Grundprinzipien sowie die wesentlichen Kennzeichen der katholischen Identität berücksichtigt werden sollen. Dabei soll sie alle Handlungsfelder des kirchlichen Dienstes und sämtliche Beschäftigungsgruppen unabhängig von ihrem rechtlichen Status umfassen. Ob der Grundordnung 2022 dies gelingt, muss kritisch hinterfragt werden. Der frühere Ansatz der Grundordnung besaß einen personenbezogenen Schwerpunkt, wobei der einzelne Mitarbeiter und dessen persönliche Lebensführung im Blickfeld standen. Im institutionen-orientierten Ansatz tragen dagegen die Dienstgeber und die Führungskräfte zuerst Verantwortung für den Schutz und die Stärkung des kirchlichen Charakters der Einrichtung. Die katholische Grundordnung soll durch Leitbilder einer christlichen Organisations- und Führungskultur und durch Vermittlung christlicher Werte und Haltung gestaltet werden. In der Grundordnung von 2022 soll der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung keiner rechtlichen Bewertungen unterliegen und sich somit dem Zugriff des Dienstgebers entziehen. Diese rechtlich unantastbare Zone erfasst insbesondere das Beziehungsleben und die Intimsphäre. Dagegen bleibt nach wie vor der „Austritt“ aus der katholischen Kirche oder eine kirchenfeindliche Betätigung als ein Einstellungshindernis bzw. Kündigungsgrund bestehen. Die Religionszugehörigkeit bei der Einstellung soll nur dann maßgeblich sein, wenn sie für die entsprechende Position erforderlich ist. Dies gilt zum einen für pastorale und katechetische Dienste und zum anderen für diejenigen Tätigkeiten, die das katholische Profil der Einrichtung inhaltlich prägen und Mitverantwortung nach außen repräsentieren. Freilich wird von allen Mitarbeitenden gleich welcher Religionszugehörigkeit und auch von Religionslosen die Identifikation mit den Zielen und Werten der katholischen Einrichtung erwartet. Die Weiterentwicklung der Grundordnung seit 1993 zeigt einerseits eine zeitgemäße Reaktion auf die gesellschaftlichen Veränderungen und andererseits eine nicht ausreichende Antwort auf die Anforderungen an das europäische Recht, insbesondere an die Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie. Bereits der Europäische Gerichtshof in Luxemburg traf weitreichende Entscheidungen zum Dienstrecht, die im Gegensatz zu jenen des Bundesverfassungsgerichts stehen. Die Grundordnung von 2022 schafft keinen ausreichenden Ausgleich zwischen nationalem Verfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof. Die Grundordnung bedarf einer Überarbeitung insbesondere in den Bereichen Religionszugehörigkeit und Austritt aus der Kirche. Hierzu sollte die Grundordnung das Kriterium der Verkündigungsnähe als wesentlich installieren, um eine Einzelfallgerechtigkeit zu erreichen, die nicht zuletzt der Glaubwürdigkeit der Kirche selbst dient.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Grundordnung Loyalitätsobliegenheit Verkündigungsnähe Kirchliches Arbeitsrecht
Autor*innen
Hartwig Heinzmann
Haupttitel (Deutsch)
Verkündigung und Kündigungsschutz im Lichte der Grundordnung des kirchlichen Dienstes von 2022
Paralleltitel (Englisch)
Proclamation and protection against dismissal in light of the 2022 constitution for church ministry
Publikationsjahr
2024
Umfangsangabe
66 Seiten : Illustrationen
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Brigitte Schinkele
Klassifikation
86 Recht > 86.97 Kirchenrecht
AC Nummer
AC17222275
Utheses ID
70931
Studienkennzahl
UA | 992 | 619 | |
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