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Konversion als Asylgrund
ausgewählte rechtliche Aspekte unter Berücksichtigung des Vorabentscheidungsersuchens des VwGH vom 16.03.2022 an den EuGH, Rechtssache C-222/22
Theresa Baumann
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Kanonisches Recht für Juristen
Betreuer*in
Richard Potz
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.75875
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-14252.62615.718761-7
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Das höchstpersönliche und religiös-motivierte Fluchtvorbringen der Konversion im staatlichen Asylverfahren wirft grundlegende Fragen im Zusammenwirken bzw. im Spannungsverhältnis von Kirche und Staat auf, denen in der Arbeit nachgegangen wird: Wer darf die Ernsthaftigkeit der Hinwendung zu einem neuen Glauben prüfen? Was konkret ist eigentlich der kirchliche bzw. der staatliche Prüfgegenstand? Wie weit geht die staatliche Neutralität in weltanschaulich-religiösen Fragen? Welche Kriterien sind bei einer staatlichen Prüfung von Konversion anzulegen? Die Arbeit versucht, Antworten auf diese Fragen zu geben. Zunächst wird das Thema aus kirchlicher Sicht beleuchtet und dazu universales und partikulares kanonisches Recht der römisch-katholischen Kirche in Zusammenhang mit Konversion dargelegt; ergänzend dazu wird auch ein Augenmerk auf die Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich gelegt. Der kirchenrechtliche Rahmen wird um religionswissenschaftliche und theologische Überlegungen ergänzt. Sodann werden aus einem staatlichen Blickwinkel heraus die kirchlich-religiösen Überlegungen mit den für das Asylverfahren zwingenden staatsrechtlichen Gegebenheiten abgeglichen, es werden Überschneidungen und Unterschiede in den kirchlichen und staatlichen Kompetenzen bzw. Prüfgegenständen aufgezeigt und es wird versucht, praktikable Lösungsvorschläge für die (gerichtliche) Überprüfbarkeit von Konversion zu erörtern. Insbesondere die Judikatur der österreichischen Höchstgerichte gibt dazu verschiedene Kriterien vor, die sich in vier Bereiche gliedern lassen: (1) das Vorbringen zur Konversionsgeschichte, zu einem etwaigen Schlüsselerlebnis und zur Motivation für die Konversion, (2) das Vorbringen zur religiösen Aktivität in Zusammenhang mit dem neu angenommenen Glauben, (3) das Wissen um die neue Religion und (4) die Beibringung von Zeugnissen und der Rückgriff auf Aussagen von Zeug:innen, die Auskunft über die Konversionsgeschichte des einzelnen Asylsuchenden geben können. Der letzte Teil der Arbeit widmet sich der aktuellen Frage, inwieweit Konversion als subjektiver Nachfluchtgrund in einem asylrechtlichen Folgeantrag rechtlich relevant sein kann bzw. muss. Dazu wird die spezifische rechtliche Problemstellung, die dem Vorabentscheidungsersuchen des VwGH an den EuGH, Ro 2020/01/0023, vom 16.03.2022, zugrunde liegt, aufgezeigt. Die Arbeit fasst zunächst die Überlegungen des VwGH zusammen, legt die (Gegen-)Ausführungen des Generalanwaltes in den Schlussanträgen vom 15.06.2023 dar und widmet sich schließlich dem Urteil des EuGH, C-222/22, vom 29.02.2024. Dieses gibt Aufschluss darüber, wie in Zukunft mit Asylsuchenden (prozessual) umzugehen sein wird, die das Vorbringen der im Aufnahmestaat erfolgten Konversion erst in einem Folgeverfahren geltend machen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Konversion Asylverfahren kirchliche und staatliche Rahmenbedingungen EuGH C-222 22
Autor*innen
Theresa Baumann
Haupttitel (Deutsch)
Konversion als Asylgrund
Hauptuntertitel (Deutsch)
ausgewählte rechtliche Aspekte unter Berücksichtigung des Vorabentscheidungsersuchens des VwGH vom 16.03.2022 an den EuGH, Rechtssache C-222/22
Paralleltitel (Englisch)
Religious conversion as a reason for international protection
Paralleluntertitel (Englisch)
legal aspects considering the request of the VwGH for a preliminary ruling from 2022-03-16 to the ECJ, case C-222/22
Publikationsjahr
2024
Umfangsangabe
85 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Richard Potz
Klassifikationen
86 Recht > 86.53 Ausländerrecht. Asylrecht ,
86 Recht > 86.97 Kirchenrecht
AC Nummer
AC17190885
Utheses ID
71041
Studienkennzahl
UA | 992 | 619 | |
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