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Rechtsschutzdefizit im österreichischen Klimaschutzrecht
Analyse am Beispiel ausgewählter Klimaklagen
Andrea Pelzmann
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Studium Generale - Das nachberufliche Studium an der Universität Wien (MA)
Betreuer*in
Daniel Ennöckl
DOI
10.25365/thesis.76269
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-11089.75382.820183-5
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Die vorliegende Masterarbeit untersucht das Rechtsschutzdefizit im österreichischen Klimaschutzrecht. Als Ausgangspunkt wird das Klimaschutzrecht dargestellt, das auf drei Ebenen relevant ist: international (Pariser Übereinkommen), unionsrechtlich („Fit für 55“ Paket) und national. Die menschenrechtliche Dimension der Klimakrise spielt eine zunehmende Rolle. Klimaschutzrecht als Querschnittmaterie ist in vielen Rechtsbereichen relevant und in Österreich auch kompetenzrechtlich zersplittert. Anschließend werden internationale und österreichische Klimaklagen analysiert. Auf EU-Ebene und in Österreich ist die bisherige THG-Emissionsreduktion nicht ausreichend, um die wissenschaftlich abgeleiteten Reduktionsziele einzuhalten. Angesichts der Dringlichkeit des Handlungsbedarfs stellen Klimaklagen ein wichtiges strategisches Instrument dar, um mit rechtlichen Mitteln mehr staatlichen Klimaschutz einzufordern. Vorgebracht werden sowohl die unzureichenden Maßnahmen als auch fehlender Rechtsschutz. Die österreichischen Klimaklagen vor dem VfGH wurden bisher aus formalen Gründen abgewiesen; der VfGH befasste sich nicht mit den inhaltlichen Argumenten. Zwei Kläger wandten sich daher an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Es folgt die Beschreibung des Vorschlags für ein verfassungsrechtlich verankertes, mit einer Beschwerdemöglichkeit verbundenes Grundrecht auf Klimaschutz. Abschließend wird das Rechtsschutzdefizit in Österreich zusammengefasst. Einerseits reichen die Klimaschutzmaßnahmen nicht zur Erreichung der Reduktionsziele aus. Andererseits kann nicht gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers vorgegangen werden und es fehlt eine wirksame Beschwerdemöglichkeit. Ein Grundrecht auf Klimaschutz würde dieses Rechtsschutzdefizit beheben. Der diesbezügliche Vorschlag fand jedoch mangels politischer Unterstützung keine Umsetzung. Als Ausblick wird das richtungsweisende Urteil des EGMR vom April 2024 behandelt. Es bestätigte erstmals die Zulässigkeit einer Klimaklage vor dem EGMR und stellte fest, dass unzureichende staatliche Klimaschutzmaßnahmen Menschenrechte verletzen. Auf dieser Grundlage sind weitere Klimaklagen und eine Anpassung der Rechtsprechung zu erwarten.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Klimaklagen Klimaschutzrecht Rechtsschutzdefizit Grundrecht auf Klimaschutz
Autor*innen
Andrea Pelzmann
Haupttitel (Deutsch)
Rechtsschutzdefizit im österreichischen Klimaschutzrecht
Hauptuntertitel (Deutsch)
Analyse am Beispiel ausgewählter Klimaklagen
Paralleltitel (Englisch)
Legal protection deficit in Austrian climate protection law
Publikationsjahr
2024
Umfangsangabe
XI, 100 Seiten : Illustrationen
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Daniel Ennöckl
Klassifikation
86 Recht > 86.45 Grundrechte
AC Nummer
AC17243031
Utheses ID
71352
Studienkennzahl
UA | 992 | 499 | |
