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Gleiche Entlohnung für Frauen und Männer in der unionsrechtlichen Gesetzgebung unter besonderer Berücksichtigung der Entgelttransparenz-RL 2023/970
Eva-Maria Gombotz-Zettelbauer
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (LL.M.) [Berufsbegleitend]
Betreuer*in
Michaela Windischgrätz
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.76410
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-18897.85281.146748-9
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Seit der Gründung der Europäischen Union und ihrer Vorgängerorganisationen gibt es eine umfangreiche Sammlung von Primär- und Sekundärrecht sowie Rspr. des Europäischen Gerichtshofs, die sich mit der gleichen Entlohnung von Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit befasst. Diese Masterarbeit beschreibt zunächst die Entwicklung der Rechtsgrundlagen und den aktuellen Stand der unionsrechtlichen Gesetzgebung zur Entgeltgleichheit von Mann und Frau. Zudem wird untersucht, wie das EU-Recht in Österreich umgesetzt und die Entwicklung des Gender Pay Gap in Österreich und in der Europäischen Union analysiert wurde. Ein Vergleich mit Deutschland, das im Gegensatz zu Österreich ein eigenes Entgelttransparenzgesetz eingeführt hat, soll aufzeigen, wie sich dieses Gesetz in der Praxis bewährt hat. Darüber hinaus wird die jüngste sekundärrechtliche Entwicklung, die Entgelttransparenzrichtlinie RL 2023/970 EU, kritisch beleuchtet. Ziel der Masterarbeit ist es, die Entwicklung der Rechtslandschaft in der EU im Hinblick auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern darzustellen und zu analysieren, ob die neu verabschiedete Entgelttransparenzrichtlinie RL 2023/970 EU geeignet ist, das Ziel der gleichen Entlohnung für Frauen und Männer zu erreichen oder diesem zumindest näherzukommen. Die RL 2023/970 EU enthält wichtige neue Aspekte und Ansätze zur Herstellung der Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen. Sie fördert die Sensibilisierung für dieses Thema im öffentlichen und gesellschaftlichen Diskurs und innerhalb der Unternehmen. Damit die Richtlinie eine Wirkung auf die Verringerung des Gender Pay Gap haben kann, ist es entscheidend, dass die durch die Richtlinie eingeräumten Rechte und Pflichten konsequent umgesetzt und durchgesetzt werden. Ebenso notwendig ist eine fortwährende gesellschaftliche und politische Bewusstseinsbildung für die Thematik der Entgeltgleichheit.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
EU Richtline Entgelttransparenz Einkommensgerechtigkeit gleiche Entlohnung
Autor*innen
Eva-Maria Gombotz-Zettelbauer
Haupttitel (Deutsch)
Gleiche Entlohnung für Frauen und Männer in der unionsrechtlichen Gesetzgebung unter besonderer Berücksichtigung der Entgelttransparenz-RL 2023/970
Paralleltitel (Englisch)
Equal pay for women and men in EU legislation with special consideration of the Pay Transparency Directive 2023/970
Publikationsjahr
2024
Umfangsangabe
VIII, 102 Seiten : Illustrationen
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Michaela Windischgrätz
Klassifikationen
86 Recht > 86.77 Arbeitsrecht. Sonstiges ,
86 Recht > 86.90 Europarecht. Sonstiges
AC Nummer
AC17256443
Utheses ID
71773
Studienkennzahl
UA | 992 | 548 | |
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