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Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Art 8 EU-Taxonomie Verordnung
Sophia Maria Plener
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Universitätslehrgang Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht [Vollzeit Deutsch]
Betreuer*in
Maria Elisabeth Sturm
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.76372
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-25971.02281.167969-7
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Zur Bekämpfung von Greenwashing und zur Schaffung von mehr Transparenz hat die Europäische Union mit der EU-Taxonomie VO und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einen neuen Rechtsrahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geschaffen. Dabei beinhaltet die EU-Taxonomie VO ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und fordert die Veröffentlichung von der Nachhaltigkeitskennzahlen im Nachhaltigkeitsbericht. Die CSRD weitet den Anwendungsbereich und die Inhalte des Nachhaltigkeitsbericht weiter aus und etabliert eine erstmalig eine externe inhaltliche Prüfungspflicht des Nachhaltigkeitsberichts. Ziel der Arbeit ist es, eine Analyse der Rechtsgrundlagen der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Art 8 EU-Taxonomie VO für Unternehmen durchzuführen. Dazu erfolgt eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen Rechtsakten der EU durch die Auslegung der maßgeblichen Vorschriften und eine Erörterung der bisherigen Literatur. Dabei geht die Arbeit insbesondere auf die Prüfpflicht nach Art 8 EU-Taxonomie VO, die Inhalte und Form der Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts und die Frage der externen Prüfung ein. Die Arbeit zeigt die umfassenden Anforderungen und erheblichen Herausforderungen auf, die sich für Unternehmen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen. Sie richtet sich an Unternehmen, die von den Neuerungen der Nachhaltigkeits-berichterstattung betroffen sind, sowie an Wissenschaftler und Praktiker in diesem Bereich. Zunächst wird auf den Begriff der Nachhaltigkeit (B.) eingegangen, um den Kontext der Berichterstattung erfassen zu können. Anschließend erfolgt eine historische Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (C.), bevor die EU-Taxonomie VO mit ihren Hintergründen und Regelungsgegenständen vorgestellt wird (D.). Anschließend wird auf die Prüfpflicht der Unternehmen nach Art 8 EU-Taxonomie VO, einschließlich des Anwendungsbereichs, (E.) genauer eingegangen und die Inhalte der Nachhaltig-keitsberichterstattung nach der EU-Taxonomie VO, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und der CSRD (F.) vorgestellt. Abschließend wird in einem letzten Kapitel die Frage der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (G.) genauer beleuchtet und dabei auf die Neuerungen durch die CSRD eingegangen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Nachhaltigkeitsberichterstattung EU-Taxonomie Verordnung Berichterstattungspflichten Umweltziele
Autor*innen
Sophia Maria Plener
Haupttitel (Deutsch)
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Art 8 EU-Taxonomie Verordnung
Paralleltitel (Englisch)
The obligation for sustainability reporting in accordance with Art 8 EU Taxonomy Regulation
Publikationsjahr
2024
Umfangsangabe
65, XXI Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Maria Elisabeth Sturm
Klassifikationen
86 Recht > 86.70 Internationales Wirtschaftsrecht ,
86 Recht > 86.88 Gemeinschaftsaufgaben. Rechtsvereinheitlichung
AC Nummer
AC17253208
Utheses ID
72163
Studienkennzahl
UA | 999 | 082 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1