Detailansicht

Transplantationen von Organen Verstorbener in Österreich und Großbritannien
Rechtsentwicklung – aktuelle Situation – Rechtsvergleich
Stefanie Karpf
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Helmut Ofner
Volltext herunterladen
Volltext in Browser öffnen
Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.8345
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29874.29805.205270-6
Link zu u:search
(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Diese Arbeit beschäftigt sich zunächst mit den Anfängen, der Entwicklung und schließlich den Erfolgen in der Transplantationsmedizin. Dabei werden die wichtigsten medizinischen Aspekte und Schwierigkeiten bei Organtransplantationen erklärt. Nach einem kurzen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten von Organentnahmen wird das österreichische Transplantationsrecht ausführlich dargestellt. Anschließend wird die britische Rechtslage auf diesem Gebiet ebenso erläutert. Im darauffolgenden Rechtsvergleich wird das österreichische Regelwerk dem britischen gegenübergestellt und sowohl Gemeinsamkeiten als auch Ähnlichkeiten, Unterschiede und staatenspezifische Besonderheiten werden herausgearbeitet. Dabei zeigt sich, dass die beiden Lösungen grundsätzliche Unterschiede aufweisen, die sich auch auf die Praxis auswirken. In concreto haben sich die Österreicher für die Widerspruchslösung entschieden, nach der grundsätzlich jeder Verstorbene zum Organspender wird, es sei denn, er hat sich zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen. Die Briten hingegen halten seit Jahrzehnten an der Zustimmungslösung fest, nach der grundsätzlich keine Organe entnommen werden, es sei denn, der Verstorbene hat dies zu Lebzeiten befürwortet oder seine Angehörigen stimmen einer Entnahme nach seinem Tod zu. Überdies ist das britische Transplantationsrecht wesentlich jünger als das österreichische. Außerdem spielt in Großbritannien das case law natürlich eine entscheidende Rolle. Durch die britische Zustimmungslösung stehen in Großbritannien weniger Spenderorgane zur Verfügung als in Österreich. Außerdem ist das britische Transplantationsrecht zersplittert und etwas kompliziert. An der österreichischen Regelung werden die unzureichende Information der Bevölkerung sowie das Fehlen eines eigenen Transplantationsgesetzes kritisiert. Trotz all der Unterschiede der beiden Transplantationsrechte muss man sich in beiden Staaten gleichermaßen fragen, wie man die Interessen von Organspender und Organempfänger in bestmöglicher Art und Weise schützen kann.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Transplantationen Rechtsvergleich Österreich Großbritannien Medizinrecht
Autor*innen
Stefanie Karpf
Haupttitel (Deutsch)
Transplantationen von Organen Verstorbener in Österreich und Großbritannien
Hauptuntertitel (Deutsch)
Rechtsentwicklung – aktuelle Situation – Rechtsvergleich
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
235 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Helmut Ofner ,
Eva Palten
Klassifikation
86 Recht > 86.06 Rechtsvergleichung, Rechtsvereinheitlichung
AC Nummer
AC08123877
Utheses ID
7520
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1