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Die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht im Sicherheitspolizeirecht
Florian Haas
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Dieter Kolonovits
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.8353
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30064.46070.820459-4
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Bis zum Jahr 1991, dem Jahr der Erlassung des Sicherheitspolizeigesetzes, wurden der Regelungsbesatz und die Regelungstiefe auf dem Gebiet des Sicherheitspolizeirechts seitens mancher Vertreter der Lehre aber auch von der Politik und von Bürgern zum Teil als defizitär empfunden, zum Teil als keiner näheren Regelung zugängliche Rechtsmaterie hingenommen. Umso größer war dann die Aufmerksamkeit, die dem Sicherheitspolizeigesetz bei dessen Erlassung und auch der damit in § 19 SPG neu geschaffenen ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht zuteil wurde. Nunmehr, mehr als eineinhalb Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes über die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht, ist diese weitgehend aus dem Blickfeld aktueller polizeirechtswissenschaftlicher Aufmerksamkeit verschwunden. Dies liegt wohl vor allem darin begründet, dass die Bestimmung über die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht, im Gegensatz zu anderen Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes, im Laufe der Zeit keine Änderungen erfahren hat und sie sich in der Praxis bewährt hat. Dennoch vermag der Umstand, dass der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht in letzter Zeit weniger Interesse zuteil wird, ein wenig verwundern, da die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht in vielen Fällen den Ausgangspunkt sicherheitspolizeilichen Einschreitens, aber auch Ausgangspunkt des Einschreitens von Organen der öffentlichen Sicherheit bildet. An der Schnittstelle von Sicherheits- und Verwaltungspolizei, von gerichtlicher und administrativer Polizei und von Hilfs- und Rettungsdiensten gelegen, kommt der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht eine besondere Rolle bei der Gestaltung der rechtlichen und faktischen Spielräume der Sicherheitsbehörden und der Organe der öffentlichen Sicherheit zu, sie hat jedoch auch indirekte Auswirkungen auf die von den Amtshandlungen betroffenen Menschen. Diese vielfältige Bedeutung der ersten allgemeinen Hilfeleitungspflicht, ihre Voraussetzungen, ihre verschiedenen Facetten und die rechtlichen Folgen im Rahmen von Maßnahmen und Befugnissen, die auf sie gestützt werden, sollen im Rahmen der vorliegenden Arbeit wie folgt näher untersucht werden: Nach einer allgemeinen Einführung in die Terminologie des Sicherheitspolizeirechts werden die verfassungsrechtlichen und kompetenzrechtlichen Grundlagen der ersten allgemeinen Hilfeleistung, insbesondere Art 10 Abs 1 Z 7 und Art 78a Abs 2 B-VG, näher beleuchtet, wobei auch die historisch erklärbaren semantischen Widersprüchlichkeiten dieser Bestimmungen dargelegt werden. In den folgenden Kapiteln werden die Eingliederung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht in das Regelwerk des Sicherheitspolizeigesetzes sowie ihre Voraussetzungen, der Gefahrentatbestand, die sogenannte „Verwaltungsakzessorietät“ der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht und ihre Schutzgüter behandelt. Da die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht als Ausgangspunkt für sicherheitspolizeiliche Maßnahmen aber auch für verwaltungspolizeiliche Aktivitäten dient, sind sowohl die Behördenpflichten bei der Ausübung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht als auch die Beendigungstatbestände dieser subsidiären Einrichtung in § 19 SPG umfassend normiert und in der vorliegenden Arbeit behandelt. Den Abschluss bilden die Ausführungen zu den Rechtsschutzeinrichtungen des Sicherheitspolizeigesetzes, des speziell in § 19 SPG geschaffenen Abwehrrechts des Gefährdeten gegen Maßnahmen der Hilfeleistung sowie außerhalb des Sicherheitspolizeigesetzes vorgesehene Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene, wie etwa das Zusammenspiel von § 19 SPG mit dem Amtshaftungsrecht.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Sicherheitspolizeirecht Polizei Hilfswesen erste allgemeine Hilfeleistungspflicht Gefahr Verwaltungspolizei Befugnis Maßnahme polizeiliche Aufgabe
Autor*innen
Florian Haas
Haupttitel (Deutsch)
Die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht im Sicherheitspolizeirecht
Publikationsjahr
2009
Umfangsangabe
205 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Dieter Kolonovits ,
Gerhard Strejcek
Klassifikation
86 Recht > 86.54 Polizeirecht , Ordnungsrecht
AC Nummer
AC08124687
Utheses ID
7527
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
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