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Die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht im Sicherheitspolizeirecht
Florian Haas
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Dieter Kolonovits
DOI
10.25365/thesis.8353
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30064.46070.820459-4
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Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Bis zum Jahr 1991, dem Jahr der Erlassung des Sicherheitspolizeigesetzes, wurden der
Regelungsbesatz und die Regelungstiefe auf dem Gebiet des Sicherheitspolizeirechts seitens
mancher Vertreter der Lehre aber auch von der Politik und von Bürgern zum Teil als defizitär
empfunden, zum Teil als keiner näheren Regelung zugängliche Rechtsmaterie hingenommen.
Umso größer war dann die Aufmerksamkeit, die dem Sicherheitspolizeigesetz bei dessen
Erlassung und auch der damit in § 19 SPG neu geschaffenen ersten allgemeinen
Hilfeleistungspflicht zuteil wurde.
Nunmehr, mehr als eineinhalb Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Bestimmungen des
Sicherheitspolizeigesetzes über die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht, ist diese
weitgehend aus dem Blickfeld aktueller polizeirechtswissenschaftlicher Aufmerksamkeit
verschwunden. Dies liegt wohl vor allem darin begründet, dass die Bestimmung über die erste
allgemeine Hilfeleistungspflicht, im Gegensatz zu anderen Bestimmungen des
Sicherheitspolizeigesetzes, im Laufe der Zeit keine Änderungen erfahren hat und sie sich in
der Praxis bewährt hat.
Dennoch vermag der Umstand, dass der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht in letzter Zeit
weniger Interesse zuteil wird, ein wenig verwundern, da die erste allgemeine
Hilfeleistungspflicht in vielen Fällen den Ausgangspunkt sicherheitspolizeilichen
Einschreitens, aber auch Ausgangspunkt des Einschreitens von Organen der öffentlichen
Sicherheit bildet. An der Schnittstelle von Sicherheits- und Verwaltungspolizei, von
gerichtlicher und administrativer Polizei und von Hilfs- und Rettungsdiensten gelegen, kommt
der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht eine besondere Rolle bei der Gestaltung der
rechtlichen und faktischen Spielräume der Sicherheitsbehörden und der Organe der
öffentlichen Sicherheit zu, sie hat jedoch auch indirekte Auswirkungen auf die von den
Amtshandlungen betroffenen Menschen. Diese vielfältige Bedeutung der ersten allgemeinen
Hilfeleitungspflicht, ihre Voraussetzungen, ihre verschiedenen Facetten und die rechtlichen
Folgen im Rahmen von Maßnahmen und Befugnissen, die auf sie gestützt werden, sollen im
Rahmen der vorliegenden Arbeit wie folgt näher untersucht werden:
Nach einer allgemeinen Einführung in die Terminologie des Sicherheitspolizeirechts werden
die verfassungsrechtlichen und kompetenzrechtlichen Grundlagen der ersten allgemeinen
Hilfeleistung, insbesondere Art 10 Abs 1 Z 7 und Art 78a Abs 2 B-VG, näher beleuchtet, wobei auch
die historisch erklärbaren semantischen Widersprüchlichkeiten dieser Bestimmungen
dargelegt werden. In den folgenden Kapiteln werden die Eingliederung der ersten allgemeinen
Hilfeleistungspflicht in das Regelwerk des Sicherheitspolizeigesetzes sowie ihre
Voraussetzungen, der Gefahrentatbestand, die sogenannte „Verwaltungsakzessorietät“ der
ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht und ihre Schutzgüter behandelt.
Da die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht als Ausgangspunkt für sicherheitspolizeiliche
Maßnahmen aber auch für verwaltungspolizeiliche Aktivitäten dient, sind sowohl die
Behördenpflichten bei der Ausübung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht als auch die
Beendigungstatbestände dieser subsidiären Einrichtung in § 19 SPG umfassend normiert und
in der vorliegenden Arbeit behandelt. Den Abschluss bilden die Ausführungen zu den
Rechtsschutzeinrichtungen des Sicherheitspolizeigesetzes, des speziell in § 19 SPG
geschaffenen Abwehrrechts des Gefährdeten gegen Maßnahmen der Hilfeleistung sowie
außerhalb des Sicherheitspolizeigesetzes vorgesehene Rechtsschutzmöglichkeiten für
Betroffene, wie etwa das Zusammenspiel von § 19 SPG mit dem Amtshaftungsrecht.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Sicherheitspolizeirecht Polizei Hilfswesen erste allgemeine Hilfeleistungspflicht Gefahr Verwaltungspolizei Befugnis Maßnahme polizeiliche Aufgabe
Autor*innen
Florian Haas
Haupttitel (Deutsch)
Die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht im Sicherheitspolizeirecht
Publikationsjahr
2009
Umfangsangabe
205 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Dieter Kolonovits ,
Gerhard Strejcek
Klassifikation
86 Recht > 86.54 Polizeirecht , Ordnungsrecht
AC Nummer
AC08124687
Utheses ID
7527
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |